Weniger hatte das Herzogthum Berg vom Kriege zu leiden gehabt,da es nur indirect mit hineingezogen war, hauptsächlich durch dieTruppenwerbungen und die Vertheidigungsmaßregeln, welche PhilippWilhelm zum Schutze des Rheinüberganges getroffen hatte. Es warenaus den Aemtern 2000 Schützen aufgeboten und nach Düsseldorf zu-sammengezogen worden zum Schutz der Festung. Mehrere Regimenterwurden zwar gleich nach dem Friedensschlusse abgedankt, aber im Mai1679 finden wir noch das Leibregiment des Erbprinzen mit 12 Com-pagnien à 100 Mann und einem monatlichen Soldbedürfniß von2465 2/3 Thlrn., ferner 6 freie Compagnien mit einem monatlichenSolde von 1852 Thlrn., einen Garnisonstab mit 405 ½ Thlrn.,einen Brodverpflegungsbedarf von 707 Thlrn. monatlich in Düssel-dorf, dann im Lande vertheilt 4 Compagnien Reiter und 1 CompagnieDragoner mit einem monatlichen Bedarf von 4728 Thlrn, also einenmonatlichen Bedarf von 10,158 ⅛ Thlr. — Die Stände beschwertensich wiederholt über diese Ausgabe. Philipp Wilhelm versprach Ab-hülfe; die Schützen, deren Bedarf an Sold in obiger Rechnung nichtaufgenommen ist, wurden in die Heimath entlassen, die Reiter trupp-weise den Städten und Aemtern zur Verpflegung überwiesen, und dieEntlassung der Infanterie abgelehnt, da ja der Krieg noch weiter ge-führt werde von den Franzosen gegen den Kurfürsten von Branden-burg, der sich dem Nimweger Frieden nicht angeschlossen hatte. Dadie Stände große Unterschleife voraussetzten, bezüglich der angegebenenKopfzahl der Compagnieen, beantragten sie eine Musterung,s) welcheauch, mit Ausnahme des Leibregiments des Erbprinzen, durch land-ständische Commissarien abgehalten wurde, und wobei sich ergab, daßviele Compagnieen nicht vollzählig waren und sogenannte „Blinde“ inden Musterrollen führten.In den Monaten Juni und Juli waren die bergischen Land-stände abermals versammelt. Es handelte sich um eine sehr bedenk-liche Angelegenheit, welche das Land in große Besorgniß setzte. Die*) Johann Wilhelm widersetzte sich von Neuburg aus der Musterung seinesLeibregiments, und verlangte die Löhnung auf volle Stärke nach der mitden Hauptleuten abgeschlossenen Capitulation, nicht per capita. Den22. Juni 1679 schreibt er an den landständischen Syndicus und Pfennigmeister Esken: Nun wollen wir nit glauben, daß die Landstände Uns, nochweniger Uns. gnd. Hrn. Vatters Dchl. als ihrem rechtmäßigen, angebornenLandesfürsten und Herrn, welche die capitulation, dero die Bezahlungper capita directe zuwider mit Unsern und Uns. Regiments Hauptleutenauffgerichtet leges vorschreiben wollen, werdet dahero ihnen, Landständen,ein solches vorzulegen und gebürend zu erinnern wissen 2c.
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Johann Wilhelm Erbprinz und Pfalzgraf zu Neuburg : Regent der Herzogthümer Jülich und Berg ; 1679 - 1690
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