226fällt — an todten Menschenkörpern zum Schwei-gen zu bringen, und daß dieses nach der bisheri-gen Einrichtung des öffentlichen Schulwesensnicht möglich sey; daß ferner die Kinder des an-dern Geschlechts überall nur von Frauenzim-mern belehrt werden müssen, weil alsdann dieSchamhaftigkeit weniger leide, u. s. f. Alleinmir deucht, schon die angegebnen Gründe wer-den hinreichend seyn, Sie von Ihrem sonderba-ren Vorsatz abzulenken, und ausserdem würde ichhier doch nur wiederholen können, was die indieser Rücksicht klaßischen Abhandlungen im sech-sten und siebenten Bande der „allgemeinen Revi-sion des Erziehungswesens“ schon gesagt haben.Wahrscheinlich aber werden Sie nun die Fra-ge aufwerfen: ob denn darin gar nichts beimöffentlichen Schulunterricht zu thun sey? —Und wer wird das behaupten wollen? — DieSache iſt viel zu wichtig, als daß man ſie ganzdem Zufall überlassen, und sie eben dadurch fürunwichtig erklären dürfte. Nur müste der Lehrerdabei gröstentheils indirect verfahren, das heißt,er müste seinen Zöglingen Begriffe beibringen, dieihnen in dieser Hinsicht nützlich werden müssen,ohne sie weitläuftig und absichtlich auf jenen Ge-genstand anzuwenden. Und vorzüglich heilsamwäre
Druckschrift
1 (1790)
Seite
226
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten