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1 (1790)
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192diese Grundsätze auch ohne mein Erinnern schonbefolgt haben.Auf den Rittergütern Rekahn und Gettin,hat der würdige Domherr von Rochow verord-net, daß nur die größern und geübtern KinderVormittags, die kleinern und ungeübtern hinge-gen nur Nachmittags in die Schule kommen. Unddies hat unstreitig seine wichtigen Vortheile. Durcheine Anzahl von fünfzig und mehrern Kindernwird die Aufmerksamkeit des Lehrers natürlicherWeise zu sehr vertheilt, als daß er sie überall ingehörigem Grade wirksam beweisen könnte. Aus-serdem ist es in unsern Zeiten ein allgemein ange-nommener pädagogischer Grundsatz, daß man dieKinder nicht einzeln unterrichten dürfe, so, daßdie übrigen während der Zeit müßig bleiben; son-dern daß man, so viel als möglich, in allen Fä-chern eine allgemeine Beschäftigung, eine durch-gängige Theilnehmung am Unterricht einführenmüsse. Denn dadurch wird nicht nur Zeit gewon-nen, sondern auch bessere Ordnung und größereFröhlichkeit und Achtsamkeit unter ihnen er-halten. Wie aber läßt sich die Regel wohl so ge-nau beobachten, als sie es verdient, wenn in ei-ner Schule Kinder von dem verschiedensten Alter,den