Über deutsche und englische Heraldik. 2 I
■sich das Zimier zeichnerisch nicht seitwärts darstellen,so muss der Helm geradeaus gerichtet sein und umge-kehrt. Jedenfalls ist es in Deutschland heraldisch undlogisch unzulässig, einen Helm geradeaus und das Zimierdarauf seitwärts zu richten; denn das Zimier sitzt auf■dem Helm fest und dreht sich mit diesem! Die deutscheKegel verlangt: Helm und Helmzierde müssen eine Rich-tung haben.
Sonst ist es dem Besteller oder Zeichner überlassen,dem Helm eine Stellung zu geben, die ihm für dieSchönheit und den Stil der Zeichnung erforderlich er-scheint; aus einem offenen Adlerflug, d. h. mit zwei Flü-geln, bei vorwärts gekehrtem Helm wird bei der Seit-wärtsrichtung desselben ein geschlossener Flug, d. h.man sieht nur einen Flügel oder den zweiten dahinternur halb.
Man kann für Deutschland nur von einem feststehen-den Helm reden, dem sog. Königshelm, der golden undmit offenem Visier dargestellt wird; diese französischeErfindung kam jedoch erst im 18. Jahrhundert nachDeutschland, wurde aber von Kaiser Friedrich III. alsKronprinz — mit Recht - nicht mehr befolgt, dessenReitersiegel einen Stechhelm zeigt, und ebensowenig vonKaiser Wilhelm IL, dessen von ihm bestimmter Helm<mit Helmschmuck) der alte deutsche Spangenhelm ist.Auch bei Bayern und Sachsen sieht man diesen Helmnicht mehr.
Die Zahl der Spangen am Spangenhelm ist inDeutschland keine feststehende und wechselt je nachPlatz und Grösse beliebig zwischen 5 und 7 Spangen.
Die Zahl der Helme bedeutet in Deutschland keinenbestimmten Rang, sondern sie ist eine historische Folge