fehlte, Überredung gebrauchen. Er konnte also Studium der Menschen undFähigkeit sich ihnen anzupassen, Gewandtheit des Charakters, nicht ent-behren. Aber das oft überfein ausgebildete Volk verlangte noch mehr. Esgab nicht bloß der Stärke oder der Natur der Gründe nach, es sah auch aufdie Form, die Beredsamkeit, das Organ, den körperlichen Anstand. Es bliebalso beinah keine Seite übrig, welche der Staatsmann ungestraft vernachlässi-gen durfte. Dann erforderte die Staatsverwaltung noch nicht abgesonderteweitläufige Fächer von Kenntnissen, noch Talente dieser Art. Die einzelnenTeile derselben waren noch nicht so getrennt, daß man sich ausschließendfür sein Leben nur Einem gewidmet hätte. Dieselben Eigenschaften, die denGriechen zum großen Menschen machten, machten ihn auch zum großenStaatsmann. So fuhr er, indem er an den Geschäften des Staats teilnahm,nur fort, sich selbst höher und vielseitiger auszubilden. (Wilh. v. Humboldt,Über das Studium des Altertums und des griechischen insbesondere, 1793.)
DER DORISCHE STAAT.
Indem wir vom Dorischen Staate sprechen, müssen wir gleich vornweg dieBegriffe der Neuern über Ursprung, Wesen und Zweck des Staats beiseitesetzen, nach denen derselbe, wenn man den meisten folgt, eine Sicherungs-anstalt der Existenz und Rechte der in ihm enthaltenen Individuen ist. Deralten Vorstellung davon kommen wir näher, wenn wir uns begnügen, denStaat als eine im Bewußtsein der Individuen anerkannte und durch Tätig-keiten, die auf das Ganze Bezug haben, ausgesprochene Einheit zu fassen.Diese Einheit kann aus keiner anderen hervorgegangen sein, als einer durchNatur gegebenen, also der des Volkes oder eines Stammes oder eines noch ge-ringeren Gliedes desselben: wenn auch durch geschichtliche Umbildung die Be-griffe Staat und Volk mehr auseinander treten. Je strenger die Einheit ist, umdesto mehr Tätigkeit wird gemeinsam, um desto prägnanter der Begriff desStaates. Wie er dieses bei den Griechen im allgemeinen weit mehr war als beiden Neuern, so war er es vielleicht nirgends so sehr als bei den Doriern, derennationale Ansicht vom Staatsleben in der Verfassung Spartas am schärfstenausgesprochen ist. Hier bestimmt die Einheit die Vielheit der Persönlich-keiten am durchgreifendsten, und darum ist hier das Leben in seinen meistenKreisen ein öffentliches und gemeinsames. Die hohe Freiheit des Spartiatenwie des Hellenen überhaupt war eben nichts als ein lebendiges Glied des Gan-zen zu sein, während was man in neuerer Zeit gewöhnlich Freiheit nennt, dar-in besteht, vom gemeinen Wesen möglichst wenig in Anspruch genommenzu werden, oder mit andern Worten: den Staat nach seinem Teile möglichstaufzulösen. Der Dorier suchte im Staate den koo"mo<;, die Einigung des Mannig-faltigen. Es ist ein Grundgedanke dieses Volksstammes, den König Archi-damos bei Thukydides ausspricht: „Das ist das Schönste und das Bestän-digste, daß die Vielheit einem kocfuos dienend sich zeige."--------
In der echt dorischen Verfassung standen Ideen an der Spitze, die demVolksstamme national, und im apollinischen Kultus nach einer andern Seite
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