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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Akten. Zweites Kapitel. No. 52. 521

übrige Völker fast alle Commandirte sein und ihre Verpflegung beidenen Regimentern und Compagnien haben, von welchen sie com-mandiret sein.

3. Was die Hauptarmee betrifft, solche bestehet, so viel mirdavon wissend, ohne die Hofstaat, den Generalstab und die Artolleriewie auch ohne die Trabanten und Ragutzi in 11 Regimentern zuPferde, wann die Gotische und des Herzogs von Croy Trouppenzusammen für ein Regiment und das Brucktorfische für completgerechnet wird,

in drei Regimentern Dragoner, wenn die Garde und Holsteinmitgerechnet wird, und in 9 völligen Regimentern zu Fuß, ohnedes Obristen Micranders Squadion.Ein Regiment zu Pferde von 6 Compagnien und (300 Ein-

spilnniern kömmt olingefiihr nach der hohen ordinanz 5500 Rthlr.Ein Regiment zu Fuß von 8 comp, und 1000 Mann 4600 „und das Futter auf die Wagenpferde, so gut gethan werden.Ein Regiment Dragoner von <> Compagnien und 000 Ge-meinen auch auf............ 4(300 Rthlr.

Der Generalstab betraget sich olingefiihr mit dem Futter aufdie Pferde auf anderthalb Regiment zu Pferde oder 8000 Rthlr.

Die Artollerie sambt dem Futter auf Herren und Officir-Pferde kömmbt ohngefähr so hoch als anderthalb Regiment zu Fußoder auf 7000 Rthlr.

Würden also ohne die Hofstaat und Trabanten die Quartiereauf 12 1 J2 Regimenter zu Pferde,

11 Regimenter zu Fuß mit des Obristen Micranders Esquadron und

3 Regimenter Dragoner einzurichten sein.

Wie nun solches nach meinem geringen Gutachten geschehenkönne, solches zeiget die folgende Tabelle. (Siehe nächste Seite.)

Wäre also ein halb Regiment zu Pferde und 1 Regiment zuFuß Überschuß etwan für die Hofstaat.

Die übrige Örter in Franken als:Eichstädt,

Teutsch Meisterthumb,Schwarzenburg,

Hohenlohe neben denen andern Grafen und Herren,Item Nürenberg und Winsheim, imgleichen Nieder-hessen bliebe für die Kaiserliche Arm6e unterGraf Cobben.