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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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520
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520 Akten. Zweites Kapitel. No. 52.

a) aus Clefe, Mark, Ravensberg und Minden, nach dem dieseLande bei denen itzigen Zeiten dazu beizutragen vermögen.

b) Was daraus nicht erfolgen kann, da müßten zu Hülfe ge-nommen werden

Essen,

Werden,

Limburg,

Dortmund, die Stadt mit der Grafschaft,

Elten,

Neuerstadt.

c) Imgleichen ein gewisses Anteil von den Bremischen Quartieren.

d) Und wanns ümmer möglich zu erhalten das HerzogthumbWestphaleü, oder ein Theil davon, welches am nächsten und be-quemsten liegt. Das Vest Recklinghausen wäre auch wol trefflichgelegen, wenn mans bekommen könnte, ich werde es versuchen.

Damit die Einquartierung desto richtiger in diesen Orten ge-schehen, alles wohl und in gebührender Proportion ausgetheilet unddie Militz in den Quartieren nicht allein bequemlich subsistirenund verpfleget, sondern auch recrutiret und verstärket werdenmöge; würde nicht undienlich sein, daß der General-Major Spaaneine Reise per poste zu Sr. Churh". Durchl. oder nach Berlin thäte.

2. Was das Corpo so Ihr. Fürstl. Durchl. zu Anhalt bei sichhaben und dessen subsistenz belanget, da steht zu bedenken, obnicht nach geendigter Operation

a) Die Sächsische oder Kaiserliche unterm Commando desObristen Degenfelts zu denen anderen Kaiserlichen, welche unterGraf Cobben sein, stoßen und mit denselben der den Kaiserlichenangewiesenen Quartiere, welche sufficient genug sein, genießenkönnen.

b) Die beiden Regimenter Dragoner, so aus Preußen kommen,könnten ihren Unterhalt daraus einen Weg als den andern haben.

c) Alle übrige Regimenter und Commandirte könnten ihreVerpflegung auch aus

Preußen,

Hinterpommern und Camin,

Lauenburg, Bütau und Draheim

nehmen, und darzu zu Hülfe genommen werden alles was vomSchwedischen Pommern auf jenseit der Oder gelegen, nebst denenbeiden Insulen Wollin und Usedom, wobei zu notiren, daß außerdem Leibregiment und Obrist-Lieutenant Heidorfs Esquadron die