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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
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428 Akten. Erstes Kapitel. No. 24.

halt von ihnen aufgebracht werden und wird der Obriste ausbeigefügter copeilichen Relation ersehen, was die preußischeRegierung deshalb hiebevor unterthänigst berichtet hat 1 .

10. So finden auch Se. ChurH. Durchl. die Zehrungen in denenÄmbtern sehr excessiv, weshalb der Obriste gleichergestalt mitdem Cammermeister Kupner zu überlegen hat, auf was Arthsothane Zehrungen entweder ganz cassiret oder doch moderiretund gemindert werden köunen.

11. Gleichergestalt wird der Obriste aus beikommendemcopeilichen Berichte 2 ersehen, wohin des Cammermeisters KupnersVorschläge, damit von denen Zinsen der wüsten Pauernhuben dieContribution entrichtet werden möge, gehen: weil nun billig, daßdie Contribution nicht von denen Pauern, sondern von denen Ein-künften der wüsten Hüben gezahlet werde, als hat er mit dem-selben solches ebenfalls zu überlegen und dasselbe alsdann zurRichtigkeit zu bringen.

12. Im übrigen hat der Obriste dahin zu sehen, daß allesdasjenige, was bei seiner letzten Anwesenheit in Preußen, ungleichenZeith währender seiner Abwesenheit noch nicht zur Richtigkeit ge-bracht, aujetzo geschehen möge, auch bei der Abreise aus Preußenhinkünftig einen Aufsatz zu hinterlassen, was in seinem Abwesengethan oder ausgearbeitet werden soll. Wie er dann

13. insonderheit auch dahin zu sehen, damit die Rechnungensowohl von denen Ober-Einnehmern, als auch von (tit) Kaiauen,imgleichen die Magazin-Rechnungen und was für Rechnungen sonstenannoch nicht abgethan sein, mit dem förderlichsten bei seinerjetzigen Anwesenheit abgenommen werden.

14. Was schließlich bei denen Vestungen in Preußen in einenund den andern abzuthun sein wird, darüber wollen Se. Churfl.Durchl. dem Obristen eine absonderliche Instruction ertheilenlassen und hat er indessen nach Obigem allen gehorsamst zuachten, dieser Instruction gebührend nachzuleben und wann der-selben zufolge alles verrichtet sein wird, sich wieder anhero zuverfügen, vorhero aber Seiner Churf. Durchl. solches unterthänigstzu notificiren.

1 Am Rande: Fiat copia relationis de dato d. 31./21. Decemb. 1682, sohierbei befindlich ist.

2 Am Rande: Describatur des Cammerm. Kupners Bericht und Aufsatz, sohierbei lieget.