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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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416
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416 Akten. Erstes Kapitel. No. 18.

Hinterpommern die Sammelplätze haben sollen : als werden I. F.Durchl. dahin zu sehen belieben, daß, wann die Officirer sich des-wegen angeben werden, behörige Verordnung desfalls geschehen,sie auch dahin gehalten werden, daß die Mannschaft zu versprochenerZeith in gutem Stande geliefert werde, deswegen dann die Musterungvorgenommen werden muß. Was vor Trouppen sonsten allhierstehen und wie stark solche sein sollen, solches besaget die Beilagesub lit. C und werden Ihre Durchl. die Officirer dahin anzuhaltenwissen, daß sie die Werbungen mit Fleiß fortsetzen und darunternichts verabsäumen, auch haben Ihre Fürstl. Durchl. die Leute,wo Sie es nötig befinden, zu verlegen, gestalt dann auch Se. Chur-fürstl. Durchl. nacher Colberg und Wollin, Driesen, Frankfurt,Peitz, Oderberg, Cüstrin, Stettin, Spandow und Magdeburg dieNothurft anbefehlen, ungleichen Dero tit. Spaan und Ellern beordert l ,mit I. F. Durch!, fleißig zu correspondiren und Ihr, was passiret,von Zeit zu Zeit zu berichten; weilen auch in specie und absonder-lich auf Magdeburg ein wachtsames Auge zu haben, so werdenI. F. Durchl. in Abwesenheit des Herrn Herzogen von HolsteinF. Gnaden dahin sorgen, damit der Ort nach Befinden mit Mann-schaft verstärket, auch sonsten alles dasjenige beobachtet werdenmöge, was zu conservation desselben nutz- und dienlich ist. Da-ferne auch des Herzogen von Holstein F. Gnaden, wie Seine Churtl.Durchl. deshalb an Sie rescribiret, sich selbst zu Magdeburg wiedereinfinden sollten, so werden Ihre F. Durchl. belieben, mit IhrerF. Gnaden fleißig zu correspondiren und darzu, was Sr. Churrl.Durchl. Dienst an dem Orte erfordert, cooperiren helfen, aufwelchen Fall dann auch, wann nämlich des Herzogen von HolsteinF. Gnaden wieder nach Magdeburg sich begeben werden, Sr. Churrl.Durchl. gnädigste Intension dahin gehet, daß die Vestungen inVorpommern, als namentlich Stralsunde, Wolgast, Anklam, Greiphs-walde nebst denen Dependentien, Demmien und andere dabei ge-legene Örter, an Ihre Fürstl. Durchl. dahin verwiesen werdensollen, daß sie derselben von allem, was passiret, fleißige Nach-richt geben und mit Ihr correspondiren sollen, zu welchem Endedann auch die Posten solchergestalt regliret werden sollen 2 , damitvon besagten Örtern ohngesäumbto Nachricht, was allerorten vor-gehet, einkommen möge.

Weilen auch von der Schwedischen Miliz verschiedene auf

1 Am Rande: Kiant diese ordres.

a Am Hände: t'iant diese ordres an Polnitzen, Hall arten Micrandern,