Akten. Erstes Kapitel. No. 18. 415
Ihro die fleißige und sorgfältige Beobachtung Dero Garnisonen,Vestungen und aller zum Miliz-Estat gehörigen Sachen bestes Fleißesempfohlen sein zu lassen und dahin zu sehen, damit dieselbe ausdenen dazu verordneten und monathlich zu solchem Ende repartirtenContributionsgeldern richtig verpfleget und unterhalten, die solda-tesque hingegen in guter Ordnung und Disciplin leben und derenpublicirten Churfürstl. Ordinanzien und p^dicten in allen Punctenund Clausuln sich gemäß bezeigen, sonsten auch alles, was zuSicherheit der Straßen und Beförderung des Landes Wollfahrt,auch Verhütung und Abwendung alles Schadens, Gefahr und Un-gelegenheit gereichen kann, gebührend beobachtet werden möge.Sollten Ihre F. Durchl. vernehmen, daß einige Desordren und In-solentien fürgingen, alsdann werden dieselbe Belieben tragen, dahinzu sehen, daß solche gebührend untersuchet, die Schuldigen be-strafet, denen Beleidigten Satisfaction gegeben und allerorten gutedisciplin gehalten werden möge, zu welchem Ende dann Ihre F.Durch!, sich des Ober-Auditeurs Müllers Dienste zu gebrauchen:Und nachdem Ihre Durchl. aus der Beilage lit. A zu befindenhaben, was anjetzo monathlich aus dem Lande an Contribution ein-kommen muß, als werden Sie Belieben tragen, dahin zu sehen,daß davon nach Einhalt beigelegten Aufsatzes sub lit. B die Hof-staats-Legation-, Stabs- und Artillerie-Gelder, ingleichen die Ver-pflegung der Garnisonen richtig erfolgen möge, zu welchem Endedann die monathliche assignationes hierauf von dero Ober-Licenten-Einnehmer, Happen, nebst dem General-Estat demselben zur Sub-scription präsentiret werden sollen, die Cassengelder bleiben zuSr. Churfl. Durchl. selbst eigenhändigen gnädigsten Disposition undwerden Sie dabei nach und nach durch speciale Anweisungen ver-ordnen. Dieweil es sich auch befindet, daß verschiedene Städtemit ihrem Contributions-Contingent sehr langsam aufkommen, alsgeruhen Ihre F. Durchl. an ein und anderen Orten nach und nachdurch verständige, unparteiische Leute dieselbe und deren Admini-stration des Stadtwesens, wie auch die Einrichtung der Contribu-tion, nach Einhalt des zu solchem Ende publicirten Edicts unter-suchen zu lassen und die etwan befindliche Mängel abzustellen.Weilen auch Se. Churfl. Durchl. gnädigst verordnet, daß zum Leib-regiment zu Pferde, Chur-Prinzlichen, Anhältischen, Dörfflingischenund Treffenfeldischen Regimentern, zu jedwedem zweihundert Mannsollen zugeworben werden, davon das Leibregimeut und das An-hältische im Magdeburgischen, das Treffenfeldische in der Priegnitz,das Chur-Prinzliche in der Neumark und das Dörfflingsche in