Akten. Erstes Kapitel. No. 16 a. 4()5
Bericht sub Lit. G, wobei auch die Matricul und Proportion derLande zu finden.
Damit nun zuvorderst Unsere Armee, wann Wir anitzo in vollerAction gegen den Feind begriffen sein, aufs beste conserviret werdenmöge, so hat er, so viel an ihm, fleißige Sorge zu tragen, damites derselben an benotigten Lebensmitteln und Proviant nicht er-mangeln möge. Zu welchem Ende er dann täglich sowohl mitUns und Unserm Geh. Kriegsrath und General-Feldmarschalk, demHerrn von Dorflingern, zu communiciren und dessen Gutachtenund Erinnerungen zu vernehmen, sondern auch mit UnsermGeneral-Quartier- und Proviantmeister alle Tage, insonderheit beiVeränderung der Quartiere und fürgehenden Märchen, fleißigeCommunication zu pflegen und solche Anstalt zu verfügen und zubefordern, damit es Unsern Trouppen an benötigter Subsistenznicht ermangele und die Soldatesque durch Abgang der erfordertenLebensmittel, es sei an Brod, Bier, Holz, tüchtigem Wasser,Futter oder Weide oder dergleichen Mangel und Gebrechen nichtin beschwerliche Krankheiten, Sterben oder andere Ungelegen-heiten gerathe, noch zum Verlaufen, weniger zur Meutination ver-anlasset und bewogen werde. Wie er dann Acht zu haben undAnstalt zu machen, damit ein guter und erklecklicher Vorrath anGetreide oder Mehl an sichere wohlgelegene Oerter (mit welchener zu solchem End, jedoch mit Unserm oder Unsers General-Feld-marschalks Vorbewußt, gute Correspondenz zu pflegen) in Zeitenzur Hand gebracht und die Notturft davon an Brod oder auchBiscuit wohl gebacken, alles für Schaden conserviret und treulichdamit ümbgangen, auch nach billigmüßiger Proportion aus-getheilet werden möge.
So muß er auch nach Gelegenheit der Zeit und Oerter guteVorsorge auf Wasser-, Roß- und Handmühlen tragen, damit esdaran nicht ermangeln, noch auch die vorhandene Mühlen ruiniretwerden mögen. Inigleichen muß er Acht geben, daß die Zufuhrenstets offen gehalten und keinesweges durch Unsicherheit, Raubund Plünderung, noch auch durch Plackereien und unbefugte ver-botene Auflagen verhindert, auch der in den Quartieren befindlicheVorrath wohl mesnagiret und zur Subsistenz der Soldatesque, nichtaber zu eines oder des andern Privatvortheil oder zur Üppigkeit oderVerschwendung angewendet, an denen feindlichen Orten selbstenauch solches also observiret werden möge, es wäre dann daß dieKriegsraison ein anders erforderte und Wir oder Unser General-Feldmarschalk solches ausdrücklich verordneten.