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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
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400 Akten. Erstes Kapitel. No. 14.

Verordnung an den Cassirer Köhler, wegen Ausantwortung einund anderer benötigter Nachrieht, zu empfangen. Wir lassen esim übrigen bei der bereits gemachten Anstalt bewenden und hates dabei keinesweges die Meinung, daß die Contributiones mit denCammenntraden vermischet oder mit denselben zugleich verrechnetwerden sollen, sondern du hast desfalls ä part Rechnung zu führen,auch die Gelder zu keinen anderen Ausgaben, als wohin wir die-selben destiniret, zu verwenden, gestalt dann weder die Regierungnoch die Landstände hierunter das Geringste zu verändern, nochdir desfalls einige ordres zu geben haben.

S. Ch. D. befehlen dem Cassirer Jonas Köhler in Gn. undalles Ernstes, daß er alle documenta und Nachricht, so er vomContributionswesen bei sich hat und zu Verfertigung der jetzigenassignationes nötig sein, dero (tit.) Joh. Schede alsofort auf Vor-zeigung dieses, ohne einzige Weigerung, abfolgen lassen solle.

14.

Instruktion für Franz Meinders über die Leitung der Heeres-verwaltung. Königsberg, 24. Juni/4. Juli 1GG9 Geh. Arch. desKr. Min.

Gedruckt in Strecker, Franz v. Meinders (Staats- u. Soz.-Wiss. Forsch. XI, 4) S. 127130 und .Altmann, AusgewählteUrkunden (Berlin 1897) Bd. I No. 3(5.

Auszug: Nach dem Tode des Generalkriegskommissars KlausErnst v. Platen wird kein neuer Generalkriegskommissar bestellt,sondern die Militär- und Steuersachen dem Hof- und KriegsratFranz Meinders übertragen. Seine Amtsfunktionen werden folgender-maaßen bestimmt:

1. Richtige Besoldung der Truppen und Beibringung der aus-geschriebenen Kontributionen;

2. Verpflichtung, den Unterschleif der Offiziere an Soldgelderndem Kurfürsten anzuzeigen;

3. Sorge für richtige Verwendung der Kleidergelder durch dieOffiziere;

4. Monatliche Einforderung von vollkommenen Musterrollen;

5. Abhaltung von Musterungen und Verordnung von Muster-kommissarien;

G. und 7. Aufstellung guter Marschordnungen und Sorge fürMarschdiszipliu;