388 Akten. Erstes Kapitel. No. 9.
Johan Ernsten von Wallenrodt als einen Kriegs-Commissarium zudem Ende zuzuordnen, daß er demselben bei Verwaltung seinesGeneral-Commissariats in alle deme, so ihm derselbe zu Sr. Churf.D. und der Soldatesca Dienst vor und nach anzeigen und befehlenwird, gebührlich zur Hand gehen solle.
2. Demnach nun, zweitens sehr hoch und viel daran gelegen,daß in Musterung der Compagnien und Regimenter (als worinnender General-Commissarius von Wallenrod ihn fürnehmblich zu ge-brauchen) sonderbarer guter Fleiß angewendet werde, als hat er,aufm Fall er ein oder ander Regiment zu mustern wird befehligtwerden, behuetsamblich dahin zu sehen, daß die Musterung ge-schwind und incontinenti, ehe die Officirer etwas davon vermuten,geschehe; da er dann seine Gelegenheit anzustellen, daß er ohu-vermerkt, etwa des Abends, wann die Thore zugehen, in dieGuarnison einkommen und alsbald die unterschriebene Rollen(darinnen jedweder Ofticier und Soldat mit Vor- und Zunamen,auch woher er sei, gesetzet) von dem Obristen, Commendanten,Capitain oder Vorstehern der Compagnien einfordern, auch daraufden folgenden Morgen dieselbe mustern, und zwar an einemsonderbaren, darzu bequemen und verwahrten Ort jedwedereCompagnia ä part, rotten- oder gliederweise und etwas ferne voneinander auf dem Ort, wo er das Examen hält, damit nicht dieandere in der gestellten Compagnie eben, was jedweder gefragtwird, hören und sich mit ihrer Bekenntnus und Ausspruch dar-nach richten können, stellen, gleichwie sie in den Rollen, welcheauf Rotten gerichtet sein sollen, nacheinander geschrieben.
Hierauf kann er durch den zu selbiger Compagnia gehörigenMusterschreiber die Rollen ablesen lassen, er aber hat fleißigeAchtung zu geben, oh ein oder ander, wann er gelesen wird, andem Namen strauchelt, nicht bald herfürtritt und sich dadurchoder sonsten verdächtig macht; welchen er dann insonderheit destoschärfer, wie auch jedwedern ohne das absonderlich zu examiniren,ob sein Name also heiße? welcher er sei? wie lang er bei dieserCompagnia gewesen V ob er ein Geworbener oder Wibrantz sei?ob er gezwungen oder gutwillig sich unterhalten lassen? oh undwie viel Geld er empfangen habe? Und da er einen oder andernverdächtig vermerkte, kann er nach dessen Würt' fragen under denselben so lang, bis der Auditeur bei dem Würt Erkundigungeingezogen, ä part stellen, nicht allein denselben exemplariter nach
1 Vorlage: Wilhrt = Wirt.