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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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377
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Akten. Erstes Kapitel. No. 4. 377

der Armee und des Generain Herzogen zu Friedlandt deputirtenGevollmächtigten, verhandelt worden, als das vornembste Funda-ment, worauf hinführo zu sehen, ingleichen die bishero unterUnsern Ständen gehaltene Austheilung und Quotisation, wie auchUnsrer eigenen Comp. Tractament und Verpflegung und also zuallem gute Adresse und Anleitung befinden werdet.

Wäre es auch, das ihr es nötig ermessen solltet, soll euch wollzugelassen sein, mit Unserm geheimbten Rat und Ober-CämmerernH. Adam Grafen zu Swartzenberg, des ritterlichen Johanniter-Ordens Meistern p., oder Unsern übrigen geheimbten Räten ausden vorlaufenden bedenklichen Sachen zu communiciren und euchihres Einratens darunter zu gebrauchen, oder da es der Wichtig-keit wäre, auch an Uns selbsten zum endlichen Bescheid zubringen oder durch Unsere geheimbte Räte bringen zu lassen.

Wir zweifeln an eurem Fleiß, Treu und Dexteritet hieruntergar nicht, verbleiben auch die Mühe, so ihr Uns zu Gehorsamund eurem Vaterland zum Besten diesfalls auf euch nehmen werdet,mit Gnaden gegen euch zu erkennen geneigt, womit Wir euchbeharrlich zugethan.

4.

Der Kurfürst an die Kriegsräte. Quärtzschen, 12. Nov. 1034.Konz. Geh. St. R. 21, 136 m. vol. III.

[Instruktion für die Kriegsräte. Curt Bertram v. Pfuel erhält dasDirektorium im Kriegsrat.]

Veste, Hochgelarte Räte und liebe Getreue. Nachdem Wireuch jüngsthin aufs ueue wieder zu der hochnotwendigen Krieges-Expedition bestellen lassen, ihr solche mühsame ExpeditionUns auch zu gnädigsten Gefallen gehorsambst über euch ge-nommen, als zweifeln Wir nicht, ihr werdet euch dabei allent-halben also erweisen, daß es Uns zu gnädigstem contento ge-reichen möge. Und ob Wir wol wissen, das euch ohn das gnugsambekannt, quo ordine et modo 1 bei solcher euch aufgetragenenExpedition zu procediren, so haben Wir doch, bevorab dieweil Wirwoll vermerket, daß euch Unsere schriftliche ordre nicht wenigcontentiren würde, nicht unterlassen wollen, euch dieselbe auchzu ertheilen.

Und wird nun diesem nach euch obliegen und gebühren, daßihr euch auf einen gewissen Tag und Stunden zusammen thut,die in Kriegessachen einkommende Supplicationes, Relationes, Memo-

1 et qua forma gestrichen.