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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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368
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368 Schluß.

Niederlage. Das Werk des Einheitsstaates war schon am Endedes 17. Jahrhunderts in seinem wesentlichen Aufbau vollendet,es gab ein Heer, das nur seinem Kriegsherrn Untertan war, eineStaatsverwaltung, dessen Beamte nur den herrscherlichen Willenals letzte Entscheidung kannten, eine Vertretung der Gesamt-interessen vor dem Auslande und für die verschiedenen Provinzengab es keinen Herzog, Fürsten oder Grafen mehr, sondern nur,wie es der Königstitel bald verdeutlichen sollte, für alle einengemeinsamen Herrscher.