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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Die Assignationen und Dispositionsgelder. 357

die äußerst zahlreichen Einzelanweisungen des Kurfürsten dieZahlungen der etatmäßigen Anweisungen durchkreuzt; aber nochvor dem Ende des Feldzuges hatte Platen dagegen eine Abhilfein den sogenannten Dispositionsgeldern zu schaffen gesucht.

Es wurde nämlich 1657 verordnet, daß monatlich 2000 Talerbar in die märkische Kriegskassezu extra Ordinär -Kriegs-ausgaben auf kurfürstliche Verordnung" fließen und dieser regel-mäßige Fonds möglichst noch durch Überschüsse der Kasse ver-stärkt werden solle 1 . Diese Einrichtung wurde bald auf alleKriegskassen der Provinzen ausgedehnt und dadurch auch für dieaußeretatsmäßigen Einzelanweisungen des Kurfürsten eine festeBarsumme bereitgestellt. Nach der Gründung der Generalkriegs-kasse wurden diese Fonds verstärkt 2 und für die notwendigen täg-lichen Ausgaben auch noch kleinere Summen, sogenannte Kassen-gelder, in den Etat aufgenommen. Unter dem GeneralempfängerKrautt wurden die Dispositionsgelder abermals erhöht, aber ihreLeistung auf die Kurmark, Preußen und Cleve-Mark beschränkt;sie bildeten eine besondere Position der Generalkriegskasse von28800 bis 30800 Talern, wovon zwei Drittel auf die Kurmarkkamen.

Die Barmittel der Generalkriegskasse selber waren jedochvon diesen Dispositionsgeldern unabhängig. Sie bestanden aus denReichsquartiergeldern, soweit sie nicht schon an Ort und Stelle vonden Truppen verzehrt wurden, aus den Subsidien und Anleihen,aus Wechselgeldern, Einnahmen von verkauften Kriegsmaterialien,den Ranziongeldern gefangener feindlicher Offiziere, erledigten Ge-hältern und endlich den aus den Provinzen bar zur Generalkassebeordneten Geldern. Diese letzteren Summen bestanden aus dengesamten außerordentlichen Steuern, also vor allem den Kopf-steuern und einein kleinen Teile der Kontributionen. Die barenKontributionssummen, welche zur Generalkriegskasse flössen, warenunter dem Großen Kurfürsten noch klein. Sie betrugen 1683 ausallen Provinzen nur 38788 Taler 3 , doch mögen sie in den vorher-

1 Zahlreiche Verfügungen darüber siehe R. 24, FF. fasc. 46.

' Sie betrugen 1681 in Pommern 8000, in Lauenburg-Bütow 2000, in Cleve4000, in Preußen 1684 etwa 3000, 1685 etwa 8000 Taler. Gen.-Kr.-Kassenrechn.

3 Nämlich 22 440 Tl. nach den 12 Generalmonatsetats, siehe Akt. No. 55.Dazu sind wahrscheinlich noch 16 228 Tl. aus Cleve-Mark und 119 Tl. aus derKurmark zu rechnen, welche die Generalkasse in diesem Jahre als Einnahme führt.