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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
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356 II. Kap., 8. Abschn. Die Verrechnung und Kontrolle der Finanzen.

und dann erst vom Kurfürstendurch eine über den Etat erteilteEesolution approbiert" wurde 1 .

Als den Truppen am Anfang der fünfziger Jahre die selbst-ständige Erhebung der ihnen angewiesenen Gelder entzogen unddiese zur Kriegskasse geliefert wurden, blieben die Anweisungendennoch, wie wir sahen, auf die lokalen Quellen gerichtet; dieshatte den praktischen Grund, daß die Anweisungen bei mangelndemEinlauf der Gelder doch den betreffenden Truppen übergebenwurden, damit diese durch militärische Exekution gegen dieSäumigen vorgehen konnten 2 . Auch bei weit entfernten Orten undKreisen hielt man es aus Sparsamkeit für geeigneter, den dorteinquartierten Truppen die Beitreibung ihrer Anweisungen selbstzu überlassen. Zwar suchte man später die kostspieligenExekutionen immer mehr zu vermeiden, aber die Form der An-weisungen auf bestimmte lokale Quellen blieb auch bei Friedrich III.noch erhalten 8 .

Es war natürlich, daß unter solchen Umständen die Aus-zahlung der Gelder langsam war und obwohl Friedrich Wil-helm sich schon bemüht hatte, die Besoldung möglichst in derersten Hälfte des fälligen Monats zu liefern, wurde dieser Terminselbst unter der geordneten Kassenverwaltung Krautts fast nie ein-gehalten und die Truppen warenüberaus kontenf, wenn sie amAnfang Oktober ihre Besoldung für die Sommermonate bis EndeAugust erhielten*. Der Grund dafür ist in der Tatsache zusuchen, daß der brandenburgische Militärhaushalt zu einem Teilauf die Einkünfte aus dem Reiche und dem Auslande basiert warund der Einlauf derselben nicht mit solcher Sicherheit zu be-rechnen war, wie die Kontributionen der eigenen Provinzen.Während des schwedisch-polnischen Krieges hatten freilich auch

1 So nach den Bemerkungen der Gen.-Kriegskassenrechnungen von 167476.

» Kurfürst an Preunel, Colin, 6. Sept. 1658. R. 21, 34 b. Kurf. an dieGeheimen Räte, 8. Febr. 1656 PS. R. 24, M b, fasc. 2.

8 Erlaß an sämtliche Kommissariatsbehörden vom 20. Jan. 1687 (Konz. gez.J. E. v. Qrumbkow). Kr. Min. Geh. Kr. Kanzl. 81. Flemming an den Kurf.,Köln a. Rh., 9./19. Dez. 1692. R. 24, HH. 5, fasc. 1.

i Vgl. über die späten Termine Flemming an den Kurf., Neuß, 2./12. Maiund Reskr. v. 10./20. Mai 1692. Krautt an den Kurf., Lüttich, 8. Okt./28. Sept.1694; Heiden schreibt den 17./27. Mai 1695 erfreut an den Kurf., daß Krautt dieTruppen bis Ende März bezahlt habe.