Die Kosten der Kommissariatsverwaltung. 345
5. Die Kosten der Kommissariatsverwaltung.
Bei der Betrachtung der Komniissariatsbehörden erkanntenwir schon, daß die neue Ordnung der Steuerverwaltung vor denunteren und vielfach noch vor den mittleren Organen der alten■ständischen Steuerverwaltung Halt machte und diesen Organismusnoch nicht in allen Lagen durchdrang. Das im 19. Jahrhundertnoch spottweise gebrauchte Wort, daß der preußische Staat beidem Landrat aufhöre, hatte für jene Zeit eine bessere Geltung;mit dem Kreiskommissar auf dem Lande, dem ihm entsprechendenSteuerkommissar in den Städten und den Beamten der neugebildetenKriegskassen schnitt der Organismus des absoluten Staates in denProvinzen außer der Kurmark noch scharf von den alten Gebildenab, und wenn er auch über deren Verwaltungsbehörden schon dievolle Kontrolle in Anspruch nahm, so beließ er sie doch meist inihren ständischen Funktionen und nahm auch ihre Verwaltungs-kosten, die im Etatwesen schon erwähnten „Nebenpöste" nicht inden Generaletat der Kommissariatsverwaltung auf. In analogerWeise war auch beim Heere die Verwaltung der Regiments- undKompagniefonds selbständig geblieben und mit den Kriegs-kommissaren und Proviantbedienten schlössen die untersten Gliederder fürstlichen Heeresverwaltung ab. Die Kosten der Verwaltungs-behörden beschränkten sich also im wesentlichen noch auf dasGeneralkommissariat mit seinen Neben- und Unterbehörden, wiewir sie im ersten Kapitel betrachtet haben.
Die Kommissariatsbehörde hatte von vornherein den Vorteileiner reinen Geldbesoldung. Unter Georg Wilhelm hatten dieKriegskommissare zu ihrem hohen Gehalt — Lossow bekam 400,Hatzfeld 200 Gulden monatlich — noch freien Tisch bei Hofe fürsich und zwei Diener und Futter für zwei Pferde in natura er-halten. Aber unter Friedrich Wilhelm fiel die Speisung bei Hofefort und die Naturalbezüge, Service und Fourage wurden seit 1655stets in Geld angesetzt. Die Generalkriegskonnnissare besaßenfreilich das Vorrecht des Tisches bei Hofe, als Geheime Räte oderInhaber höherer Hofchargen, doch wurde es damals nur zuweilenim Felde wirklich genossen und meistens durch ein Kostgeld ab-gelöst. Seit Platen war es üblich geworden, daß die GeheimeRatsbesoldung der General-Kiiegskomiuissare aus der märkischenKriegskasse, und zwar aus den Metz- und Lizentgeldern gezahlt