Die Tilgung der Staatsschulden. 343
Reichstage von 1054 festgesetzten Subsidien für Karl II. von Eng-land, der damals mittellos in Holland lebte, fielen auf den Kur-fürsten 8000 Taler, welche die mittleren Provinzen bis Ostern 165(5aufbrachten *.
4. Die Tilgung der Staatsschulden.
Die Schulden, welche der Kurfürst Friedrich Wilhelm beiseinem Regierungsantritt vorgefunden hatte, blieben mit Ausnahmeder Hoefeyserschen Schuld, deren Erlöschen im Jahre 1678 wir schonerwähnten, auf den Ständen der einzelnen Territorien haften, welchesie aus den Einkünften der Landschafts- und Städtekassen zu tilgenhatten. Ebensowenig wurde die Kommissariatsverwaltung mit denSchulden belastet, welche in den ersten Jahrzehnten auf dieDomänen aufgenommen worden waren. Nur 5830 Taler der imJahre 1653 bewilligten Kontribution wurden in der Kurmark jähr-lich zur Einlösung altmärkischer Ämter verwandt; die in Cleve-Mark 1649 zum gleichen Zwecke bewilligten 600000 Taler wurdenlange überhaupt nicht aufgebracht und dann zu anderen Zweckenbenutzt 2 . In der Hauptsache fielen diese Einlösungen und auchandere Zinslasten der Kammerverwaltung zur Last, und es hatfast einen symbolischen Sinn für die schwere Zeit des schwedisch-polnischen Krieges, daß eine Schuld von 28000 Gulden, die eingewisser Christoph Melcher in Preußen seit 1655 für Proviant zufordern hatte, durch stete Zinsverschleppung noch hundert Jahrespäter nicht völlig zurückgezahlt war 8 .
Auch ein Teil der späteren Anleihen wurde aus den Domänen-erträgen verzinst und zurückgezahlt; aber schon bald nach derBegründung der Generalkriegskasse begann auch die Kommissariats-verwaltung wenigstens einen Teil der Lasten auf sich zu nehmenund von 1674 bis 1688 hat sie rund 171600 Taler Kapitalien ab-getragen und an Zinsen 25000 Taler gezahlt*. Von größerer Be-
1 Etat Preunels vom Januar bis April 1656. R. 24, E. 5, fasc. 21. — Kurf.an den Statthalter von Halberstadt, Köln, 19. Juni 1654, R. 33, 125. — Kurf. andie Stände von Ravensberg, 27. Nov. 1654. R. 34, 177.
2 Breysig, Staatshaushalt, 10.
■ Sie ging später auf den Oberstleutnant Karl Melchior von Reichau, danndessen Erben Grafen Ernst von Finkenstein über, dem Friedrich II. 1755 noch2000 Tl. darauf zahlte. Geh. St. Prov.-Verz. tit. 20, 8 tu R. 24, GG. 1, fasc. 1.
* Nach den Extraordinarausgaben und auf Spezialgnädigste Verordnung inden Generalkriegskassenrechmingen. — Breysig, Staatshaushalt, 187 setzt diese