272 H. Kap., 2. Abschn. Finanzquellen und Kassenverwaltung.
den Grund zu der sorgfältigen Kassenverwaltung des General-kommissariats, und Preunel, der eigentliche und verantwortlicheLeiter der Märkischen Kriegskasse, hat durch seine energischeHaltung gegenüber dem Geheimen Rat und den Ständen einenwesentlichen Anteil an der kräftigen, selbständigen Ausbildung derMilitärverwaltung gehabt. Nach seinem Tode im Jahre 1G68 leiteteOtto Heinrich Happe, dem seit 1682 sein Sohn Otto Wilhelm alsGehilfe und bald als Oberlizenteinnehmer zur Seite stand, dieKriegskasse bis über die Jahrhundertwende hinaus, und währendPreunel sich mit einem Schreiber und einem Aufwärter hatte be-gnügen müssen, arbeiteten unter ihm ein Kassierer, zwei Kanz-listen und ein Aufwärter als Unterbeamte *. Ehe es zur Begründungeiner Zentralkassenverwaltung kam, diente die Märkische Kriegs-kasse von 1655—1673 schon als Sammelkasse für eine Anzahl vonEinkünften aus allen Provinzen, von denen einige, wie Legations-und persönliche Dispositionsgelder für den Kurfürsten, regel-mäßig besonders aus den mittleren Provinzen mit Einschluß vonMinden-Ravensberg flössen, andere, besonders unbewilligte Auflagen,wie Wagen-, Lehnpferde-, Artilleriegelder u. a., während des Kriegesvon Fall zu Fall dem Oberlizenteinnehmer zur „General-Receptur"zugeordnet wurden 2 . Besonders Pommern stand in engem Zu-sammenhange mit der märkischen Kassenverwaltung, und derfrühere Ober-Lizenteinnehmer Schede, der dort die Kontributionenund Lizenten verwaltete, sandte schon seit 1655 regelmäßig dieVerrechnung seiner Einnahmen und Ausgaben an Preunel 8 . Eslag nahe, die Märkische Kriegskasse durch eine Ausdehnung solcherVorrechte auf alle Provinzen zu einer Zentralkasse auszugestaltenund damit analog der Bildung des Generalkommissariates selbst diemärkische Kassenverwaltung in die Generalkassenverwaltung auf-gehen zu lassen. Aber diesem Fehler, der die Beamten der Zentral-verwaltung auch auf dem Kassengebiete überlastet hätte, entging
1 Näheres darüber im folgenden Bande.
2 Vorschläge l'reunels über die Lieferung der Wagen- und Traktamentgelderaus Cleve und Halberstadt an ihn. c. 1656. R. 24, K. fasc. 26. — Verordnungdes Kurf. an Preunel, Colin, 25. Mai/4. Juni 1656 die Wagen- und Generalstabs-gelder aus allen Provinzen — außer Preußen — einzuholen und auszuzahlen.R. 24, E. 5, fasc. 20.
3 Nach den Akten im Kr. Min. 35. Für die anderen mittleren Provinzenist ein Gleiches wahrscheinlich, doch sind keine Akten darüber erhalten.