Die Kriegskasse und die Generalkriegskasse. 271
ehemaligen Kriegskasse zur Hofrentei fließen sollten, so schien eseinige Monate, als ob die fürstliche Militärkassenverwaltung völligaufgelöst sei. Aber wir sahen schon bei der Darstellung des altenKriegsrates, daß der Kurfürst die Tradition nicht völlig abbrach,sondern die wenigen ihm verbliebenen Einkünfte der Schwarzen-bergischen Militärverwaltung zu einer neuen Kasse, der sogenanntenMetz- und Lizentkasse vereinigte und Johann Schede, der dieseGelder bisher schon als Hofrenteibedienter verwaltet hatte, am12. November 1641 zum Verwalter derselben mit dem Titel einesOberlizenteinnehmers ernannte. Da es in den nächsten Jahrenschon gelang, den Ständen die unmittelbare Auszahlung der Gelderan die Truppen zu entziehen, so verwaltete der Oberlizenteinnehmerauch bald die kurmärkischen Kontributionsgelder 1 , und damit wardie Märkische Kriegskasse mit all ihren Einnahmen, wenn auchohne den verhaßten Namen schon in den ersten RegierungsjahrenFriedrich Wilhelms wiedererstanden und bildete bis zur Gründungder Geueralfeldkriegskasse den Mittelpunkt der gesamten Kriegs-kassenverwaltung. Wie der kurmärkische Etat neben dem General-etat, so behielt später die Märkische Kriegskasse neben derGeneralkasse eine selbständige Stellung und wurde in formellerHinsicht am spätesten von allen Provinzkassen in die Zentralkassen-verwaltung eingefügt, während sie praktisch deren wichtigste Hilfs-kasse darstellte. Sie selbst bestand ihrem Ursprung nach aus zweiKassen mit besonderer Verrechnung: der Metz- und Lizentkasseund der Kontributionskasse und behielt diese Scheidung bis zumEnde des Jahrhunderts bei. Die Kontributionskasse nahm ihrenwesentlichen Aufschwung seit dem großen Landtage von 1653, indem der Kurfürst von den Ständen die Willigung von 530000 Talernauf sechs Jahre erhielt und die Oberdirektion darüber seinemGeheimkämmerer Christian Sigismund Heydekampf, die Oberein-nahme dem Oberlizenteinnehmer Johann Adam Preunel, dem Nach-folger Johann Schedes, anvertraute 3 . Diese beiden Beamten legten
1 Befehl des Kurfürsten vom 23. Juli/2. Aug. 1644 an die HavelländischeRitterschaft, die Kontrihution aufzubringen und an Johann Schede zu erlegen.Geh. St. lt. 24, M. b. fasc. 2.
2 Best. Preunels zum Einnehmer und Oberinspektor der doppelten Metz-und Lizentgelder vom 28. April/8. Mai 1653. — Best. Heydekampfs und l'reunels,Küstrin, 6./16. Sept. 1053 (Konz gez. Otto v. Schwerin). Geh. St. R. 9 BB. a—du. R. 21, 34 b.