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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Die Grundlagen und der Gebrauch des Generaletata. 263

den achtziger Jahren schon ganz im Sinne eines modernen Etats-wesens eine kurze Übersicht über die vermehrten oder vermindertenAusgaben eines jeden Monates, die alsAccrescentia" undDecres-centia" bezeichnet wurden und also die genauesten Einblicke indie Kosten der Provinzialverwaltungen erlaubten *.

Die weiteren Grundlagen des Generaletats bildeten eine AnzahlEinzeletats, welche aus besonderen Waffengattungen oder Ver-waltungszweigen hervorgingen: zu den ersteren gehören die derArtillerie und Marine, zu den letzteren die des Magazin- undFestungsbauwesens.

Der Artillerieetat, der im ersten Jahrzehnt noch vielfach mitdem des Generalstabs zusammengestellt wurde auch die Ingenieurefanden hier ihren Platz, später aber für sich bestand und sichnach Provinzen gliederte, wurde vom Obersten und vom Kommissarder Artillerie aufgestellt und dem Generalkoinmissar zur weiterenVerwendung übergeben. Das gleiche geschah für den Marineetatdurch den Oberschiffsdirektor und den Marinekonnnissar 2 .

In den Festungen vereinigten sich eine Anzahl von Ver-waltungszweigen, für welche dem Generalkommissariat die nötigenNachrichten durch die Gouverneure, Kommissare und Magazin-verwalter eingeliefert wurden. Neben den üblichen Musterungenfür die Garnisonen bedurfte vor allem der Festungsbau selbst einerbesonderen Aufmerksamkeit. Die dafür ausgeworfenen Gelderwurden getrennt von den Garnisonausgaben verwaltet, und all-jährlich im Januar hatten die Kommissare nach einem besondersdurch Grumbkow und Dauckelman spezifizierten Schema eine Ab-rechnung über die verausgabten Gelder und ihre Zwecke, über daswirklich Gebaute und dessen Beschaffenheit aufzusetzen.

Zu gleicher Zeit erging an die Kommandanten der Festungender Befehl, einen Bericht zu senden, was im vorhergehenden Jahregebaut worden, was in diesem zu bauen nötig und wieviel Geld-mittel dazu erforderlich sein würden. Die zur Abnahme der er-wähnten Rechnungen verordneten Kommissionen hatten alsdannnach diesen und den eingegangenen Berichten den Zustand der

1 Vgl. besonders die Repartitionspöste für Pommern vom Jahre 1690 und1691. Gen. Dir. Pommern, Kontr.-Sachen, No. Id.

2 Vgl. Artillerieetat vom 26. April 1666. Marinemilizetat vom 27. Juni/7- Juli 1689. Arch. des Gr. Gen. Stabs VII, 7 u. XVIII, 82.