Die Grundlagen und der Gebrauch des Generaletats. 261
blieben durchgehends stabil, und seit 1091 verschwanden auch dieletzten regelmäßigen Übertragungen aus dem Hof- und Kammer-etat auf den Militäretat. Am Ende der Danckelmanschen Ärastand das Etatwesen der brandenburgiscben Militärverwaltung demder übrigen Staaten in formeller Hinsicht nicht mehr nach, wennauch sein materieller Aufwand noch weit hinter dem der Groß-staaten zurückbleiben mußte.
B. Die Grundlagen und der Gebrauch desGeneraletats.
Die untersten Grundlagen des Ausgabeetats bildeten die Kapitu-lationen, Bestallungen und kurfürstlichen Einzelbefehle, nach denendie Besoldungsetats, dann die Verpflegungsordonnanzen und Muster-rollen, nach denen die Verpflegungsetats, und endlich die Vor-anschläge der Provinzen und der Spezialverwaltungszweige desHeeres, nach denen in Gemeinschaft mit den eben genannten dieProvinzetats und die Spezialetats hergestellt wurden.
Die Kapitulationen, Bestallungen und die kurfürstlichen Einzel-befehle, welche die Eröffnung von außerordentlichen Gehältern undGehaltszulagen betrafen, wurden in der Geheimen Kriegskanzleiaufbewahrt und registriert und danach der Besoldungsetat für denGeneralstab aufgestellt, der sich in Friedenszeiten nach Provinzengliederte und in Kriegszeiten außerdem den Generalstab der Feld-armee mit erhöhten Gehältern besonders führte. Die Verpflegungs-ordonnanzen wurden im Generalkommissariat ausgearbeitet, nach-dem sie zuweilen in schweren Zeiten, wie 1087, von einer Kom-mission Geheimer Räte und Generale vorbereitet worden warenund führten neben besonderen Bestimmungen über das Verhältnisvon Barzahlung, Natural- und Quartierverpflegung in schematischerForm die Bestimmungen über das Traktament der Regiinentsstäbe,Primaplanen und Gemeinen, dessen Höhe meist nur in den Winter-und Sommermonaten, aber in Fällen der Not auch in kleinerenZwischenräumen wechselte '. Um mit Hilfe dieser Besoldungssätzeder Verpflegungsordonnanzen den Geld- und Oetreidenufwand fürdas Heer zu berechnen, bedurfte es genauer Mannschaftsverzeichnisse,
1 Vgl. die Zusammenstellung der Verpflegungssätze von 1626—84 beiSchrötter, Heeresverfassung, 52ff.