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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
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Die Entwicklung des Generaletats. 259

und Wege sännen, der drohenden Not zu begegnen. Denn so sehres ihm unmöglich schien, die überlasteten Provinzen noch mehr zubeschweren, so wenig konnte er sich dochwegen der jetzigengefährlichen Conjunkturen zu einiger Reduktion der Miliz resol-viren, noch weniger dieselbe crepiren oder notleiden lassen."* Einegenauere Spezifizierung und teilweise Erhöhung der Provinzetats,die stärkere Heranziehung Cleves zur Zentrale, wie es der obenmitgeteilte Etat vom Juli 1(388 zeigt, eine Reduktion der gesamtenHeeresbesoldungen und Einbehaltung der Quartiergelder für dieOffiziere sie sollten die Quartiere von jetztunentgeltlich innatura'" genießen a war das Ergebnis dieser Untersuchungen undReformen; aber es würde der steigenden Militärlast kaum genügthaben, wenn nicht abermals der ausbrechende Krieg mit Frank-reich und damit die Eröffnung von neuen Subsidien und Reichs-quartiergeldern dem brandenburgischen Militäretat zum viertenmalin wenigen Jahrzehnten einen entscheidenden Aufstieg erlaubt, hätte.Die Heeresstärke erreichte in dem Pfälzischen Erbschafts-kriege ihren höchsten Stand von 394Vi Kompagnien; die weit-verstreuten Kriegsschauplätze, die steten Rückstände der ver-schiedenen Subsidien, die schwierige Beitreibung der reichsständi-schen Beiträge und der Kontributionen in Feindesland machten dieAufstellung der Etats in diesen Jahren zu einer sehr schwierigenAufgabe. Bisher war man der außerordentlichen Einnahmen da-durch Herr geworden, daß man sie entweder gar nicht in denGeneraletat aufnahm oder als regelmäßige monatliche Raten derGeneralkasse führte, aber bei dem Umfang und der Vielfältigkeit,welche sie jetzt annahmen, galt es am Jahresanfang, Etats derfremden Kontributionen, der Subsidien, der Quartiergelder undihrer Rückstände aufzustellen 8 , welche wenigstens einen annähern-den Überblick über die verwendbaren Mittel gaben. Dies führtezur Aufstellung eines außerordentlichen Kriegsetats der Feldarmee,der bei solchen schwankenden Einnahmen fortwährend an einem

1 Schreiben des Kurfürsten vom 29. April/9. Mai (Konz. gez. Meinders) und25. Jnli/4. Aug. 1687 (Konz. gez. Grumbkow). Kr. Min. 64.

2 Einquartierungsreglements vom 1. Aug. 1687 bei I. F. Schulze, CorpusJuris Militaris (1693). Kurf. an Grumbkow, Potsdam, 11./21. Aug. 1687: Kurfürsterklärt sein Einverständnis mit den neuen Tabellen. Zerbst. Arch.

8 Verordnung vom 12. April 1695 (Konz. gez. I). L. Danckelman). Geh. St.R. 24, JJ. 2, fasc. 2.

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