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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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(ieneralkommissariat und Armeekommando. 210

gemeinen Soldaten, sondern auch die Generalkommissariats- undProviantbedienten angewiesen, „ihm als ihrem vorgesetzten Hauptin allem, was er ihnen kraft seiner Charge befehlen würde, Ge-horsam zu leisten" *. Wenn diese Anordnung zur Tatsache wurde,wäre das Generalkommissariat in strengster Form der Heeresleitungunterstellt worden und hätte sicherlich seine Doppelaufgabe nichtin der von uns betrachteten Weise lösen können. Aber von vorn-herein entzog sich der Generalkommissar, dem sein Dienst in derNähe des Herrschers und als dessen ausführendes Organ auch fürweitere Absichten schon eine über das Heerwesen hinausgehendeBedeutung gab, dieser Form der Unterordnung und suchte einemehr nebengeordnete Stellung durchzusetzen. Platen, der schonals ältester der Geheimen lläte, welche nach der Anciennitätden Generalwachtmeistern (= Generalmajoren) vorangingen 2 , demGeneralfeldzeugmeister Sparr im Range als nächster folgte undjetzt ebenfalls Geheimer Kriegsrat wurde, hatte als Generalkommisarden Vorteil, daß alle Anordnungen über Werbung, Aufstellung,Verpflegung und selbst die Bestallungen aller Stabspersonen durchseine Hand gingen, in seiner Behörde ausgefertigt wurden, und daßes ihm daher bei der Neuheit aller Verhältnisse leicht war, dasGebiet seiner Verwaltung in unabhängiger Weise zu organisierenund seine Selbständigkeit gegen das Armeekommando zu wahren.Schon das Memorial, das Sparr im Sommer beim Aufbruch nachPreußen die Vorschriften für die Verpflegung des Heeres gab unddas von Platen selbst entworfen wurde 8 , betont die Anteilnahmedes Generalkommissars an allen wichtigen Vorgängen mehr imSinne der Mitberatung und Begutachtung, als der Unterordnung,und die Berichte an den Kurfürsten über die kriegerischen Be-wegungen sind von beiden gemeinschaftlich unterzeichnet 4 . Alsaber im folgenden Jahre die Kriegsoperationen wirklich begannen,wurde dem Generalfeldzeugmeister das selbständige Walten Platensimmer unbequemer, der Kurfürst mußte ihn zu verschiedenen Malen

1 Best. Sparrs, Geh. St. R. 92, 4.

■ Vgl. die Rangordnungen vom 26. Juni/6. Juli 1660 und 20./30. Aug. 1664.R. 9, A. 1.

8 Memorial, wonach sich unser Generalfeldzeugmeister bei dem vorseindenMarsch zu achten hat. Konzept von Platens Hand. R. 24, GG. 1, fasc. 1. Ge-druckt bei König, Lebensbeschreibung Sparrs (Stendal 1793) Beilage No. 6.

* Z. B. Marienburg, 6./16. Dez. 1655. Geh. St. R. IX (Poln.) 5 dd.