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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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214
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214 ! Kap., :!. Abschn. Die Kompetenzen des (leneralhommissariats.

schluß des Kurfürsten vom Generalkommissar in knapper Formder Kriegs- oder Kommissariatskanzlei zugesandt, das dort nachden üblichen Formeln abgefaßte Konzept von ihm verbessert undgezeichnet, abermals zur Ausfertigung in die Kanzlei gesandt unddiese Ausfertigung dem Kurfürsten zur Unterschrift und Voll-ziehung vorgelegt. Wenn der Generalkommissar noch nicht demGeheimen Rate angehörte, wie dies bei Meinders und Grumbkoweinige Jahre der Fall war, so hatten sie trotzdem das Recht, demKurfürsten die Kriegssachen im Geheimen Rate vorzutragen oderbei der Abwesenheit des Kurfürsten an den Beratungen darüberteilzunehmen 1 . Wenn der Kurfürst und der Generalkommissarvon Berlin abwesend waren, so konnte der Statthalter und GeheimeRat gemäß den zurückgelassenen Instruktionen die Beschlüssefassen und im Namen des Kurfürsten erlassen; doch geschah diesnur in seltenen Fällen unmittelbar: meist verfaßte der GeheimeRat täglich eine besondre Relation über die eingegangenen Kriegs-sachen 2 und sandte sie mit diesen dem Kurfürsten direkt oderauch zunächst dem Generalkommissar zu, mit der Bitte um schnelleErledigung,weil sie Bedenken trugen, den Kurfürsten mit vielenBriefen und Sachen zu behelligen" 8 . Der Kurfürst entschied als-dann nacli dem Vortrag des Generalkommissars, worauf dieSchreiben den üblichen Weg in die Kriegskanzlei nahmen, derenSekretär meistens mit auf Reisen ging, oder der Kurfürst beschieddie Geheimen Räte in Berlin, die baldige Ankunft des General-kommissars zu erwarten, der das Nötige veranlassen werde*.

1 Instr. für Meinders von 1669, Tunkt 13. Kurf. an Geh, Räte, Potsdam,19./29. April 1680 und 17./27. Febr. 1681:Der Preußischen Regierung Relationhabt Ihr wohl zu erwägen und mit Zuziehung Unseres General-Commissarii, desv. Grumbkow zu überlegen, ob die getane Willigung zureichend sein werde."Geh. St. R. 21, 136 x.

2 Schon 1652, 13. Febr. hatte der Kurfürst die Trennung der Relationennach Materien angeordnet, am 4. Juli 1656 wurde der Refehl wiederholt und an-geordnet, daß die Militaria auch außen durch die AufschriftKriegssachen"kenntlich seien, wie dies ja schon im alten Kriegsrat Brauch war. Prot, undRel. IV, 464 u. V, 143. Ähnlicher Refehl in der Instruktion vom 18./28. Juni1686. R. 21, 186 x.

8 Prot. u. Rel. V, 568. Statth. an Platen, Colin, 18. Sept. u. 7. Nov.1658. Geh. St. R. 24, FF. fasc. 8. Schwerin an Meinders, Alt-Landsberg,2. Aug. 1667. R. 21, 136 f.

* Res. vom 19. Okt. 1658 und 28. Nov. 1659. Prot. u. Rel. V, 419, 665;vom 18. Nov. 1659. Urk. u. Akt. X, 344.