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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
206
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206 I- Kap., 2. Abschn. Die gesamtstaatliche Militär- u. Steuerverwaltung.

sahen wir den Sieg fast überall zugunsten des Einheitsstaates ent-schieden. Die bunte Verschiedenheit der Bildungen blieb zwar'auch unter Daniel Ludolf Danckelman noch bestehen, aber die Ver-einheitlichung wurde durch den gleichmäßigen Gang der Geschäfteüberall weiter gefördert: an die Stelle des Kampfes um die Machttrat die mechanische Wirkung der in sich gesicherten Zentral-behörde. Nicht nur die laufenden Geschäfte der Heeres- undSteuerverwaltung in den Provinzen waren durch regelmäßige Über-weisung und Abnahme der Etats- und Kassensachen, durch dieregelmäßigen Monats- oder Vierteljahrsberichte zentralisiert, auchalle außerordentlichen Geschäfte wurden vor das Generalkommis-sariat gezogen oder durch dessen Sonderkommissionen bearbeitet,und schon begann das Bestreben, auch in allen Einzelheiten dieProvinzialbehörden an die Entscheidungen der Zentrale zu ge-wöhnen. Daher machte sich auch jetzt schon im Anfang die Ge-fahr bemerkbar, welche jede starke Zentralisierung bedroht, daßsie die Schärfe ihres Blickes in das Einzelne und Entfernte unddarum die Sicherheit ihres Urteils für das Besondere überschätztund bei der Unselbständigkeit ihrer Glieder gegen ihre eigenenAbsichten und den Vorteil des Ganzen entscheidet; wie z. B. dasMißlingen der städtischen Steuerreform in Cleve darauf zurück-zuführen ist, daß es den Städten gelang, die Untersuchung imclevischen Kommissariat, das mit den Lokalverhältnissen gut ver-traut war, zu hintertreiben und in das Generalkommissariat nachBerlin zu verlegen l . Doch das waren vereinzelte Fälle und Ge-fahren, deren die folgenden Geschlechter sich zu erwehren hatten,da natürlich jede starke Organisation ihr Übermaß in sich selbstträgt; die Aufgabe der Männer des 17. Jahrhunderts war es, dieseOrganisation des Brandenburgisch-Preußischen Einheitsstaates erstzu schaffen und zu behaupten.

1 Hötzsch, 773.