Im Fürstentum Minden und der Grafschaft Ravensberg. 195
rezeß von 1(550 festgesetzte Maß beschränkt 1 . Freilich war dieserErfolg der Stände nur von kurzer Dauer und gerade in Mindenmachte das Generalkommissariat 1074 den Versuch, die landes-herrliche Verwaltung durch die Einführung einer allgemeinenAkzise in Stadt und Land mit einem Schlage an die Stelleder ständischen zu setzen. Zwar wurde die Akzise auf dem Landeseit 1677 langsam wieder durch das alte Steuersystem ersetzt, undauch die Stadt Minden erhielt wenigstens vorübergehend eineeigene Kasse, aber die Stände blieben dennoch seit 1674 von derSteuerverwaltung mehr als in jeder anderen Provinz zurückgedrängt,und neben der Mißkennung der wirtschaftlichen Verhältnisse desFürstentums hat wohl auch diese plötzliche starke Zurückdrängungder territorialen Interessenvertretung durch die Zentralbehörde dieschweren wirtschaftlichen Schädigungen Mindens in den folgendenJahrzehnten mitverschuldet 2 .
Mit der Einführung der Akzise im Herbst 1674 wurde eineKommission betraut, dessen eifrigstes Mitglied der Landrentmeister.lobst Friedrich von der Hoya war 8 ; er suchte absolutistischer alsder Kurfürst selbst, die Stände, deren „eingebildete Hoheit" und„particulare Interessen" er dem Kurfürsten sehr verdächtig machte,völlig von der Akziseverwaltung auszuschließen und sie nachdem Beispiel von Halberstadt nur durch einige Condi-rectores bei der Abnahme der Giebel-, Land- und Viehschoßreeh-nungen zuzuziehen. Die Einnahme und Verrechnung der Kon-sumtionsgelder solle als ein kurfürstliches Secretum nur den damitbetrauten kurfürstlichen Dienern vorbehalten bleiben; als Ober-direktor der Akzise schlug er den Gouverneur von Eller vor, dersehr kurfürstlich gesonnen sei 4 . In dem neuerrichteten Akzise-direktoriuin erhielt aber Eller nur eine Art Aufsichtsrecht, von
1 Spannagel, Minden und Ravensberg, 189.
a Vgl. Spannagel a. a. 0. 190—198 und 216ff. Kine völlige Ausschaltungder Stände, welche Spannagel behauptet, fand freilich, wie sich aus dem Folgendenergeben wird, nicht statt.
8 Die andern waren Gen.-Major Wolf Ernst v. Eller, Gouverneur von Minden,G. T. v. Ledelmr und Tliom. Ernst Danckelman. Kurf. an die Kommissare,Hauptquartier zu Wandersieben, 2 r >. Aug./4. Sept. 1674; Bericht der Kommission,Minden, HO. Nov. 1074. Gen. Dir. Minden, tit. 59, Sect. III, 1 Acc.-Sachen.
* Hoya an den Kurf., 1074 ohne Datum. Ebenda, Ders. an dens.,Minden, 20.12. (so!) Dez. 1674. R. 32, 66.
18*