194 I- Kap., 2. Abschn. Die gesamtstaatliche Militär- u. Steuerverwaltung.
Verwaltung in den vier Landen bestätigt l , Nach seinem Tode(1665) löste sich jedoch diese Verbindung von Minden-Ravensbergmit Cleve-Mark auf — die Statthalterschaft Nassaus hatte nureinen repräsentativen Charakter — und die Verwaltung von Minden-Ravensberg ging ihren eigenen Weg, indem sie enger an dasSystem der mittleren Provinzen angeschlossen wurde.
Die Militärverwaltung der beiden Ländchen blieb bis zumJahre 1698 eine gemeinsame; es gab zwar im Ravensbergischeneinen Kriegskommissar für die Garnison auf dem Sparenberg 2 ,einen zweiten für die in Lippstadt, doch unterstanden sie völligdem Oberkonimissar in Minden, der wiederum in militärischen An-gelegenheiten dem Gouverneur, dem Oberst von Eller, als dem„Direktor in Militaribus" unterstellt war. Die VerwaltungsgeschäfteLudwigs hatte der uns schon bekannte Generalproviantmeister undOberkommissar Johann Edlinger übernommen, der aus der gutenhalberstädtischen Beamtenschule stammte 8 . Er verwaltete nebender Kriegskasse für die Verpflegung der Truppen auch die Festungs-baugelder und das bedeutende Mindensche Magazin, weshalb eraußer dem Generalkommissariat, an das er seine monatliclien Be-richte zu senden hatte und von dem er jetzt die Etats und As-signationen zur Auszahlung seiner Gelder erhielt, noch insbesonderedem Generalproviantamt in Berlin unterstellt wurde und ihmregelmäßig vom Zustand des Magazins Mitteilung zu machen hatte.Die betreffenden Gelder erhielt er von den Landrentmeistern aus-gezahlt und hatte selbst zur Steuerverwaltung keine nähere Be-ziehung.
Vielmehr war der Einfluß, welchen Ludwig bei der Aus-schreibung und Erhebung der Steuern geltend gemacht hatte, nachseinem Tode in Minden wieder verloren gegangen: der Reine-bergische Rezess von 1667 hatte den Ständen die Steuerverwaltungfast gänzlich wieder ausgeliefert und sogar den Anteil der Regierungan der Anlage uud Einteilung noch unter das im Huldigungs-
1 Isaacsohn, Beamtentum II, 175. — Schrötter, Heeresverfassung, 94Note 3.
3 1681 wird Alilmann, leit 1686 Franz Hiltermann als Kommissar und Zeug-wärter genannt. Man. Bor. fol. :520 und Gen.-Kr.-Kassenrechnungen.
" Er wird 1650 als Registratur der Regierung in Halberstadt bezeichnet.Geh. St, R. 88, 15.