Im Fürstentum Halberstadt und den Grafschaften Höllenstein u. Wernigerode. 187
in dieser Grafschaft zu überwinden hatte, lagen nicht so sehr beiden Ständen, welche zwar einige Male um Ermäßigung der Kon-tribution einkamen, aber sich bei dem vorgeschlagenen Kompromißbald beruhigten, als vielmehr bei den Grafen von Mansfeld, dieihrerseits ebenfalls Steuern von dem unter magdeburgischer Hoheitstehenden Teile der Grafschaft forderten. Nach manchen Streitig-keiten sollten die Mansfelder Stände und die Grafen 1691 Bevoll-mächtigte zum Generalkommissariat schicken, um dort einen güt-lichen Vergleich zustande zu bringen: auch Mandelsloh wurde ausMagdeburg als Sachverständiger zu den Verhandlungen geladen.Zunächst lehnten die Grafen ab, bequemten sich dann aber, denGeneralkommissar selbst um Zulassung des Kanzlers EberhardFabricius als ihres Bevollmächtigten zu bitten. Man benutztejedoch einen Lehnsfehler der Grafen, um sie in der Steuerfragegünstiger zu stimmen und mit einem „Fixum zu ihrer Alimentation"abzufinden. Die Sequestration dieses Teiles von Mansfeld entzogden Grafen in den folgenden Jahren jede Verfügung darüber unddie Verhandlungen über deren Aufhebung wurden im General-kommissariat noch am Ende unseres Zeitraums weitergeführt 1 .
4. Im Fürstentum Halberstadt und den (Grafschaften Höllen-stein und Wernigerode.
Das kleine Halberstadt, das au der Spitze der Regierung zweiMitglieder des alten Kriegsrates, Joachim von Blumenthal alsStatthalter, als Kanzler Johann Fromhold und später Friedrichvon Jena hatte, in seiner Kammerverwaltung Männer wie Rabanvon Canstein, Daniel Ludolf Danckelman und als Landrentmeisterden geschickten l'aul Kemnitz besaß, hat auch in der Militär- undSteuerverwaltuug eine Anzahl guter Beamten gehabt, welche demGeneralkommissariat besonders nahe standen. Da mit der Besitz-nahme eine Garnison nach Halberstadt gelegt wurde, so wurde derRegimentsquartienneister Eckardt am 8. April 1050 zum „Land-kommissar" ernannt und verband in dieser Stellung, wie wir schonbei der Darstellung des Landkommissariats erwähnten, das Ge-
5./15. März 1694. Hörn war zunächst nur „Steuerkommissar"; erst 22. Nov. 1702wurde er „Kriegskommissar" (Sämtliche Konz. gez. I). L. Danckelman). Ebenda.1 Die Akten darüber befinden sich im Geh. St. Gen.-Dir. Magdeb. tit. 121,Mansfeld No. :{ (Sämtliche Konz, sind von D. L. Danckelman gezeichnet).