152 I. Kap., 2. Abschn. Die gesamtstaatliche Militär- u. Steuerverwaltung.
erweiterten Ausdeutungen der Bestallungen aber setzte er bei dernächsten Ernennung durch den neuen Zusatz bei der Übertragungder Marsch- und Einquartierungssachen „soweit es seiner Funktionconvenable ist" ein Ziel l . Daniel Ludolf Danckelman setzte dannbei der Einsetzung des Obersteuerdirektoriunis 1692 die Abhängig-keit der Landkonimissare vom Magdeburgischen und damit auchvom Generalkommissariat vollends fest. Er umgrenzte auf dasgenaueste ihre Tätigkeit nacli den Marschreglements gegenüberden Kriegs- und Steuerkommissaren, welche die Märsche und Ein-quartierungen wegen der Städte und Ämter mitversahen, beschränkteihre Anzahl auf je einen Landkommissar für jeden Kreis, unter-stellte ihre Zehruugskosten der Aufsicht des Oberkriegskommissarsund verwies sie „mit allen ihren obliegenden Expeditionen" andessen Oberleitung 2 . Damit nahm die völlige Einbeziehung desMagdeburgischen Landkommissariats in den Organismus der Zentral-behörde ihren Anfang, und es ist wohl als ein merkliches Zeichendieser Einfügung zu betrachten, daß den Landkommissaren in denneunziger Jahren zu ihrem alten Titel auch der eines „Kriegs-Kommissars" verliehen und damit die fürstliche Qualität ihresAmtes stärker betont wurde 8 .
Mit dem Gebiete von Mansfeld Magdeburgischer Herrschaftbeginnen dann die kleinen Territorien, in denen diese Betonungnach der fürstlichen Seite und darum auch die Beziehung desLandkommissariats zum Generalkommissariat von vornherein stärkerund enger ist und das Landratamt des 18. Jahrhunderts sich inder Beteiligung der Landkommissare am Steuerwesen schon deut-licher ankündigte. Leopold Friedrich von Streithorst, der schon
Nachfolger von Legatus bezeichnet. Auf dem Marinejurazettel wird seine Stellungals „Land-Commissariat-Charge bei den Städten im II. Magd." bezeichnet. S.auch Notifikation an die Magdehurgische Regierung. Kr. Min., 195.
1 Freienwalde, 6. Juli lf!87, Konz. gez. Grumbkow: liest, des Ileinr. Juliusvon Veitheim zum Landkommissar des Holtzkreises an Stelle des v. Schencke,der llofmarschall zu Koburg wurde. Kr. Min., 184.
2 Steuerreglement vom 16. März 1692, Punkt 12. Gedruckt bei Klewitz,Steuerverfassung im Herzogtum Magdeburg, Beilage 8.
:1 Vgl. Best, des „Land- und Kriegskommissars" Heini', v. Krosick an Stelledes Mathias v. Krosick im Saalkreise, Colin, 25. April 1696. Konz. gez. D. L.Danckelman; des „Kriegs-Kommissars" Wolf Christ, v. Triskow, Colin, 2. Dez.1606; 1701 des Adam Ernst v. Rochow zum „Land- und Kriegs-Kommissar imLuckenwaldischen Kreise." Kr. Min., 185.