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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Das Land- oder Kreiskommissariat. 151

völlig bestehen' und bewahrte dem Landkonimissariat in Magde-burg noch lange einen ausgesprochen ständischen Charakter.Dennoch suchte das Generalkommissariat auch hier seinen Einnußgeltend zu machen und wies vor allem jede Überschreitung derKompetenzen, welche in den vom Generalkommissar verfaßten Be-stallungen und Instruktionen festgesetzt waren, sehr energischzurück. Die Tätigkeit des Landkommissars war durch die Stellungdes Landrates von selbst auf das Marsch- und Einquartierungs-wesen beschränkt. Aber als Grumbkow 1684 ein Kommissariatinmitten der Magdeburgischen Regierung schuf, bedrohte diesesauch die Selbständigkeit der Landkommissare auf ihrem bisherigenGebiete, und als vollends im selben Jahre die Regimenter vomLande in die Städte verlegt wurden, schien ihnen jeder Einflußauf das Einquartierungswesen entzogen zu werden. Bei dem Ver-such der Stände, die Landkommissare „nach Herkommen" mitdieser Verlegung der Regimenter in die Städte zu betrauen, kames zum entscheidenden Streit über diese beiden Kompetenzpunkte,ob die Landkommissare sich der „Special-Botmäßigkeit" des Kriegs-kommissars von Mandelsloh außer dem Regierungskollegium „unter-geben" müßten und ob sie auch das Einquartierungswesen in denStädten, das in ihrer Instruktion nicht ausgenommen sei, zu ver-walten hätten. Grumbkow entschied natürlich gegen die ständischenAnsprüche: der Landkommissar sei in Kommissariatssacheu durch-aus von Mandelsloh abhängig und die Städte könnten keinen Land-kommissar über sich haben a . Zur stärkeren Betonung dieser Be-schränkung ging Grumbkow sogar zur Schaffung zweier neuenKommissariatsämter über: er setzte den Rittmeister Legatus, dannden Bürgermeister von Staßfurt Reinhardt von Zincken zum„Kommissar der Städte" und den Domherrn Friedrich Asche zuAsseburg zum „Kommissar des Geistlichen Ordens" für Maisch-und Einquartierungssachen im Herzogtum Magdeburg ein 8 . Den

1 Der Irrtum Isaacsohns, Beamtentums II, 92, der die KntwicklungMagdeburgs der Pommerns gleichsetzt, ist danach zu berichtigen. — Über dieVereinigung 1718 s. Uelpke, I iandratsamt, 56. — Acta Borussica II, 486.

- Stände an den Kurt'., Magdeburg, 28. Juli; Reskript des Kurt'., Magdeburg,9. Aug., Konz. gez. (irumbkow; Landkommissar v. Schencke an die MagdeburgerRegierung, Deustet, 27. Aug.; Reg. an den Kurt'., Halle, 8. Sept.; Kurf. an dieReg. zu Halle, Küstrin, 2:i. Sept. 1684. Konz. gez. Grumbkow. Kr. Min., 184.

:1 liest., Colin, 10. April 1687, Konz. gez. (irumbkow. Zincken wird als