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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
146
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146 I- Kap., 2. Abschn. Die gesamtstaatliche Militär- n. Steuerverwaltung.

Provinzen nur die kräftigsten Umrisse dieser Kommissariate undihr Verhältnis zur Zentralbehörde aufzuzeichnen suchen 1 .

1. Das Land- oder Kreiskommissariat.

Für die östlichen Länder des Kurfürsten gab die Kurmarkdas Vorbild für die Einsetzung des Kreiskommissariates, das in ihrschon drei Jahrzehnte bestand, als der Schwedisch-Polnische Kriegzu den vielen Neubildungen im Osten auch diese fügte. Sogleichim Jahre 1055 hatte der Kurfürst Waldeck 2 befohlen, einen „Creys-Commissaren" in jedem preußischen Amte, deren es mit Ermelandfünfzig gab, zu bestellen und mit je 50 polnischen Gulden monatlichaus dem Amte besolden zu lassen. Als dann im folgenden Jahredie Oberräte, durch die Leiden des Landes bei den Truppen-märschen gezwungen, selbst um die Bestallung von Kreiskommissarenbaten, wiesen sie zwar den Vorwurf des Kurfürsten über die Ver-zögerung seines Befehles mit der bisherigen Umgehung ihrerl'erson in militärischen Dingen und den allzuliohen Kosten, welchefünfzig so besoldete Kreiskommissare machen würden, zurück, aberin Wahrheit hatte ihr ständischer Geist sich gegen die kurz be-fohlene Einsetzung gesträubt, und ihr neuer Vorschlag, zwei Kom-missare in jedem der drei Kreise Samland, Natangen und Oberlandeinzusetzen, zeigte, daß sie mit der analogen Einrichtung in derKurmark und dem Vorschlagsrecht der dortigen Stünde wohl ver-traut waren 8 . Sie machten demnach sechs Adlige namhaft 4 undsandten zugleich das Projekt einer Instruktion mit, wonach dieKreiskommissare vor allem für die Ordnung und Verpflegung der

1 I)ie Nachrichten über die außermärkischen Gebiete sind hei F. Gelpke,Die geschichtliche Entwicklung des Landratsamtes der Preußischen Monarchie(Berlin 1902) 45 und 54—55 und Schrötter, Heeresverfassung (Leipzig 1892),82 ff. dürftig und bedürfen im Einzelnen der Berichtigung.

a Er ist offenbar gemeint, wenn die Oberräte ein Jahr später die Ver-schuldung an der Verzögerung denen zuwälzen, welchen es aufgetragen, »weilman bishero wenig oder nichts von Kriegssachen mit uns communicieret", Über-räte an Kurf., Königsberg, 6. Dez. 1656. Geh. St. R. 7, 91.

3 Kurf. an die Oberräte, Labiau, 4. Dez., Oberr. an Kurf., Königsberg, 1und 6. Dez. 1656.

* Es waren für Samland: Obrist Wachtm. Dietr. von Oelscn u. Rittm. Erhardv. Köder; für Natangen: Oberst u. Hauptmann zu Halga Hans Albrecht v. Les-gewang und Ohr. und Hauptin. zu Sehisten Elias v. Kanitz; für Oberland: OberstHans v. Reimann, Hauptm. auf Osterode und Hans Erhard v. l'röck, Ilauptm.auf Riesenburg.