Druckschrift 
2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
133
Einzelbild herunterladen
 

Das Kommissariat bei der Artillerie, Marine, Garde u. den Festungsgarnisonen. 13;}

zu allen Geschäften der Heeresverpfiegung benutzte, so verwendetees auch die Proviantkommissare schon in Finanz- und Steuersachen 1 .Denn aus diesen Proviantkommissaren, welche oft von der unterstenStelle der Proviantverwaltung emporstiegen, wurden zuweilen wiederdie Kriegs- und Oberkommissare genommen, und daher konntespäter, was die Leiter des Generalkommissariats forderten, auchmeist von ihren Beamten mit der Sachkenntnis und Genauigkeitgeleistet werden, welche die preußische Heeresverwaltung seit ihrerBegründung auszeichnete.

2. Das Kommissariat bei der Artillerie, Marine, Garde undden Festungsgarnisonen.

Wie das Proviantwesen wurde auch die Artillerie und dasMunitionswesen, das in den schon unter Georg Wilhelm auf-tauchenden, vom Großen Kurfürsten in fast allen Festungen an-gelegten Zeughäusern konzentriert war, in der Weise unter derOberleitung des Generalkommissariats einheitlich verwaltet, daßzunächst die Artillerie der Feldarmee, dann unter Grumbkow dieVerwaltung der Artillerie und Zeughäuser aller Provinzen in einerHand vereinigt wurde. Im Schwedisch-Polnischen Kriege war demArtilleriekommissar 2 Johann Edlinger wieder nach österreichischemVorbilde das Oberkommissariat bei der Artillerie übertragen 8 unddamit die Ausrüstung dieser Waffe und die Besoldung der Mann-schaften anvertraut worden; die Gelder wurden ihm aus der Kriegs-kasse überwiesen 4 . Nach der Auflösung dieser Stelle im Jahre1060 und einer vorübergehenden Wiedereinstellung Edlingers beidem drohenden Kriegsfall im Frühjahr Ki6G Ä wurde das Amt in

' Vgl. Meinders an Kurf., 27. Dez. 1674. Urk. u. Akt. XIII, 656.

' Die Bezeichnungen Artillerie-Komm. und Kricgs-Komm. werden damalsdeutlich geschieden. Vgl. Kapitulation von Kaiserswerth, Mörner, Staats-vertrage, 521.

3 Edlinger an den Kurfürsten, 18. April 1659: Übersendung der Atteste desKaiserlichen Generalauditeurs und des Kriegssekretärs über das Amt des Ober-kommissars im österreichischen Heere, die sich der Kurfürst erbeten hatte.Best. Balingen zum Oberkommissar bei der Artillerie, Wyburg in Jütland,20./30. April 1659, Geh. St. II. 9, A. 11.

4 Vgl. die Anweisungen vom März u. April 1658 (1 eli. S t. EL 24 FF, fasc. 5.n I 'Inten schlug für die Artillerie zwei Oberkommissare vor: Edlinger mit

127 Tl., Becker mit 114 Tl. Traktament. Der Kurfürst strich Becker und setztedas Traktament Edlingers auf 60 Tl. herunter. Etats vom 7.17. Febr. und7/.17. März 1666. Arch. des Gr. Gen.-Stabs VII, 10.