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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Das Sonderkommissariat beim Heere, bei der Marine und in anderen Bereichen. ] 27

kommissariat, von dem sieimmediate dependierten", unterstellt 1 ,hatten nach deren beider Befehlen alle Geschäfte der Musterung,Verpflegung, Besoldung und zum Teil auch schon der Steuer-ausschreibung und -erhebung, besonders in besetzten feindlichenLändern, zu besorgen und wurden zu diesem Zwecke vom General-kommissariat mit ausführlichen Instruktionen versehen 2 . Obwohlihre Bestallung nicht mehr wie früher auf eine kurze Zeit lautete,war der im Namen Kommissar steckende Begriff der vorüber-gehendenKommission" um die Mitte des Jahrhunderts noch soweit lebendig, daß ihr Amt nur für die Dauer des Krieges galtund sie nach dessen Beendigung ohne weiteres entlassen werdenkonnten 3 . Aber da das Heer und das Generalkommissariat in derFolge bestehen blieben, wuchs auch die Dauerhaftigkeit ihresAmtes, und seit Joachim Ernst von Grumbkow wurden die Kriegs-kommissare nur noch im Falle ihrer Unfähigkeit entlassen oderwenn sie ohne den Vorbehalt späterer Verwendung, den sie zu-weilen forderten, ausdrücklich nur zu einer besonderen Aktioneines einzelnen Truppenteiles ernannt worden waren.

Ernennungen zu bestimmten Truppenteilen oder zu bestimmtenUnternehmungen oder auch zu beiden zugleich fanden neben denErnennungen jener im vorigen Abschnitt erwähnten Kriegs-kommissare, welche zur dauernden, unmittelbaren und freien Ver-fügung des Generalkommissariats standen und als solche im Etatdes Generalstabes geführt wurden, schon während des Schwedisch-Polnischen Krieges statt. Diese Kommissare bildeten neben jenenein weiteres beträchtliches Hilfskorps von Beamten für das General-kommissariat und stellten im Gegensatz zu jenen gewissermaßenein speziell es Kommissariat des Heeres dar; zwar waren sie ingleicher Weise dem Generalkomraissariate untergeordnet, aber inihrer Funktion und Verwendung zeitlich, auf bestimmte Termine,räumlich, auf bestimmte Unternehmungen oder Orte, wie Türken-züge, Garnisonen u. a., oder sachlich, auf bestimmte Truppen-

1 Die Formel lautet meist, daß sie verrichten sollen,was von Sr. Ch.Durchlaucht, Dero Kriegsrat, der (ieneralität und General-Kommissariat-Amt"befohlen wird. Dieimmediate Dependenz" von letzterem wird selten wie inWineklers Bestallung vom 1. Okt. 1666, Geh. St. R. 9, A. 11 ausdrücklichbetont, aber stets angenommen.

2 S. ein Beispiel Akten No. 9.

3 S. oben S. 1)1 die Entlassungen von 1660.