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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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126 I. Kap., 2. Abschn. Die gesamtstaatliche Militär- u. Steuerverwaltung.

ordert, welche einen bestimmten Truppenteil zu mustern oder aufdem Marsche zu begleiten und dort nach den landesüblichen Formenfür ihre Verpflegung zu sorgen hatten. Diese Marschkommissareund Musterkommissare stellen daher keine besondere Beamten-kategorie dar, sondern ihr Amt erlosch mit dem bestimmt um-grenzten Auftrag. Während bis 1655 Offiziere und kurfürstlicheRäte jeder Art zu Muster-, die Kreiskommissare hauptsächlich zuMarschkommissaren genommen wurden, traten nachher zu diesennoch die Kriegs- und Steuerkommissare, welche seit 1(572 vor-züglich in beiden Geschäften Verwendung fanden und später meistin Gemeinschaft mit einem Offizier die Musterungen vornahmen *.Sie wurden vom Kurfürsten oder auf seinen Befehl von den Zentral-oder Provinzialbehörden 2 zu einem oder mehreren mit einem odermehreren Aufträgen zugleich beordert, wenn es ihr innehabendesAmt nicht schon einschloß mit einer Instruktion dafür versehen 8und hatten zunächst an den Kurfürsten oder die Kriegskanzlei,später an das Generalkommissariat direkt über den Befund derMusterung oder die Geschehnisse auf dem Marsche Bericht zuerstatten. Sie unterstanden also auch dem Generalkominissariatnur in ihrer zeitweiligen Funktion, und es war schon deshalbnatürlich, daß diese Behörde bei ihrer selbständigeren Ausgestaltungam liebsten die ihr schon unterstellten Beamten auch zu denMarsch- und Musterungsgeschäften zu verwenden suchte.

EigentlicheKriegs-Kommissare bei der Armee" wurden erstwieder seit 1655 mit der Errichtung größerer Truppenkörper ernannt.Sie wurden dem Oberkommandierenden der Armee und dem General-

1 Näheres darüber s. Schrötter, Heeresverfassung, 124 ff. Droysen,Militärwesen, Zeitschr. für deutsche Kulturgeschichte, IV, 392 ff.

a Z. B. ernennt der Kurfürst in Cleve, 17. April 1606, selbst den Land-kommissar von Ledebur und Otto Consbruch für Ravensberg, die LanddrostenMünch und Ledebur in Minden zu Musterkommissaren und befiehlt der Regierungin Halberstadt, den Geheimen Räten in Berlin mit Zuziehung Derfflingers, demHerzog von Croy in 1'ommern mit Zuziehung des Gen. Wachtm. Schwerins undSpaen in Clevedie Vorsehung zu tun", daß die neuen Regimenter gemustertwürden. Arch. des Gr. Gen. Stabs. VII, 1.

Am ausführlichsten in dem Projekt einer Instruktion für einenMonster-Kommissar" in Cleve-Mark aus den fünfziger Jahren, Punkt 1822. Geh. St.R. 24, Z. 2, fasc. 8, s. Akten No. 7. Puncta, welche S. Ch. 1). Commissariibei der Musterung in acht zu nehmen, Cleve, 1. Febr. 1661. Ebenda, E. 5,fasc. 20.