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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
Seite
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Joachim Ernst v. Grumbkow und Daniel Ludolf Danckelmnn. 1IQ

tributions-Komptoir stand völlig unter seiner Direktion und dieschon erwähnten Oberkommissare Happe und Becker, sowie derGeneralquartienneister Margas betrieben unter ihm die Erhebungder luxemburgischen und lothringischen Kontribution. Als weitereGehilfen standen ihm aus dem nahen Cleve der Geheime Regierungs-rat Heinrich Motzfeld, der schon im clevischen Kommissariat tätigwar, und der Vizekanzler Johann de Beyer zur Seite, welche vorallem als Unterhändler bei den zahlreichen Reichsständen amRhein in der Reichsquartiergelderfrage Verwendung fanden 1 . DasVerhältnis dieser Beamten des Feldkommissariats zu Friedrichvon Heiden schloß ihre direkte Unterordnung unter den General-komniissar in sich 2 , der auf ihre Berichte die Resolutionen er-teilte, aber Heiden die nötigenNotifikationen" davon übersandte.In der Form ging diese Berichterstattung wie die allerKommissariatsbeaniten noch immer an den Kurfürsten selbst, unddie Entscheidungen wurden von ihm in erster Person gegeben;doch lief neben diesen offiziellen Schreiben, wie es schon unterGrumbkow geschehen war, auch jetzt eine fortlaufende persön-liche Korrespondenz mit dem Generalkommissar, die besonderszwischen 0. W. Happe, Heiden und Dauckelniau fast den Charaktervon regelmäßigen Nebenberichteu hatte und alle Fragen iu ver-traulicherer Weise meist in französischer Sprache behandelte 3 .Auch die Gouverneure und Kommandanten der Festungen, die

getragen haben", soll er den Kommissaren Anweisung geben usw. Vgl. auchFlemming an den Kurf., Cöln am Rh., 26. Okt.'9. Nov. 1(191. Kurf. an Gen.-Leutn. Du llamel, :(./l:(. Jan. 1692. Heiden an den Kurf. 29. März/8. April1692, 11./21. Apr. 1693 usw. R. 24, Uli. 4, 5 u. 6.

1 Die Konzepte der kurfürstlichen Reskripte an sie sind alle von DanielDudolf Danckelman gezeichnet. Die Akten darüber im Geh. St. R. 24, HH. 4und 5. Vgl. auchMörner, Staatsverträge, 458, 504, 507, 511, 559 und 561.Motzfehl wurde zuweilenOber-Kommissar" genannt; in der Generalknegskasseu-rechnung von 1696 wird er als verstorben bezeichnet. Näheres über die beidenMänner s. llützsch, Stände und Verwaltung von Cleve und Mark (Leipzig 1908).

2 Vgl. die gemeinsame Instruktion für Heiden und Motzfeld vom 12.'22. Mai1691. Geh. St. EL 24, HH. 4, fasc. 2.

1 Beispiele im Geh. St. Et, 24, HU. :>, fasc. 2; IUI. 6, fasc. 6; .1.1. 1. fasc. 6;U. 4, fasc. 5. Auch der Kriegskommissar Klinggriiff, der in Mecklenburg dieVsrhtndluagen wegen der Reiebsquartiergeldcr führte, fügte seinem offiziellenBericht stets einen Brief an den Generalkommissar bei. Ebenda JJ. :!, fasc. 2.Ebenso der Oberkommissar Dollmann bei den Truppen in Ungarn. B. XIU'oln.) 27". 1, Türkei, fasc. 27.