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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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Joachim EnMt v. Grumbkow und Daniel Ludolf Danckelman. 111

vorauszusehen war, allein führen sollte'. Grumbkow wurde vondieser Ernennung eines Mitdirektors nicht völlig überrascht 2 , manhatte ihm das Konzept der Bestallung zur Korrektur und Zeich-nung zugesandt und er änderte nur einige Ausdrücke, um dieNebenordnung des neuen Direktors deutlicher zu betonen 8 - Auchwurde in der Einleitung ausdrücklich betont, das neben den sonstfür wichtig erfundenen Gründen damit ein Wunsch Grumbkowsselber erfüllt und das Genneralkommissariat endlich zu einemGollegium formatum mit einer Anzahl Kommissariatsräten undAssessoren ausgestaltet werden sollte. Denn die kollegialischeVerfassung galt jener Zeit bekanntlich als die beste jeder Be-hörde 4 , und auch der Hofkammerpräsident Dodo von Knyphausenwar damals nach langjährigen Mühen dem Ziele näher gekommen,die Geheime Hofkammer als Kollegium einzurichten 5 . Aber wasin der Kammerverwaltung im folgenden Frühjahr gelang, blieb fürdie Kommissariatsverwaltung noch lange ein frommer Wunsch. Den-noch wurde der gegebene Anstoß für die Praxis schon jetzt voneiniger Bedeutung; wie in den siebziger Jahren Meinders undBerlepsch, Gladebeck und Grumbkow, so arbeiteten jetzt Grumb-kow und Danckelmann, der 1689 auch die Direktion über diefranzösischen Kefugierten und deren Kolonien von dem ersterenübernahm", einträchtig zusammen und die Hingabe beider an ihre

1 Best, vom 1. Mai 1688. Ausfertigung im Geh. St. R. 9, A. 1. GedrucktActa Borussia I, No. 60. Auszug s. Akten No. 31.- Wie Isaacsohn, Beamtentum 11, 267 annimmt.

3 So setzte er stattDirektorium des General-Kommissariats"Direktoriumbeym den.-Kommissariat", stattnebst dem von Grumbkow"nebst demeGeneral-Kriegs-Commissario von Grumbkow". Dieses Konzept, von Grumb-kow gezeichnet, wurde in der Kommissariatkanzlei hergestellt, vermutlich alsAbschrift eines ebenfalls erhaltenen in sauberer Handschrift, das die Verbesse-rungen nicht hat und wohl von Danckelman selbst verfaßt war. Kr. Min. Geh.Kr. Kanzlei, 166.

4 Schmoller, Behördenorganisatiou, 65. Vgl. auch G. v. Below, Diestädtische Verwaltung des Mittelalters, llist. Zeitschr. XXXIX (1895), 416.

B Kr war schon seit 1683 für den Plan tätig und erreichte ihn im Frühjahr1690. B r e y s i g, Finanzen, 45 ff.

6 Kinen Befehl des Kurfürsten an Spanheim und Merian in Klagesachender Refugierten, kontrasigniert D. L. Danckelman. Hauptquartier zu Heldorfvor Kaiserswerth, 19./29. Juni 1689. Spanheim leitete von 169497 die fran-zösischen Kirchensachen; Colin, 21. Nov. 1697 wurde die Direktion auchdarüber an Danckelman übertragen, weil erdie Inspection und Direktion überdie französischen Ilefugierten schon über sich hat". Noch am 8. März und