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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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<»2 I. Kap., 1. Abschn. Die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde.

starker zu einem einheitlichen Verwaltungskörper zusammengefaßtwerden. Vorbereitet war diese Einigung schon 1656 durch dieSonderstellung der Generalkommissariate Preußens und Cleves,aber auch das Obergouvernement Sparrs, das, wie wir sahen, seit1650 noch eine Zusammenfassung der Lande von Cleve bis Pommerndarstellte, war beim Sturze Waldecks dahin geändert worden,daß dieser das Gouvernement in den westfälischen Landen, Sparrin Halberstadt, Kurmark und Pommern erhielt. Mit dem Aus-tritt Waldecks aus dem brandenburgischen Dienst fiel auch diesebesondere militärische Einteilung fort und die Provinzen Ravens-herg, Minden, Halberstadt, Kurmark, Pommern und bald auchMagdeburg-Mansfeld wurden zunächst durch das Generalkommis-sariat zu einer gemeinsamen Verwaltung vereinigt. Schon währenddes Krieges hatte die zentrale Verwaltung des Heeres, das sichiils ein neuer machtvoller Körper über die Provinzen gelegt hatte,auch eine zentrale Verwaltung der Finanzen angebahnt: „Diezwingende Not" hatte den Kurfürsten mehr als einmal dazu ge-führt, ohne Befragung oder auch gegen die Ablehnung einzelnerLandstände gemeinsame Steuern für alle Provinzen auszuschreiben,der Generalkommissar hatte die Einteilung gemacht; wo dieständischen Organe die Erhebung verweigerten, hatten Militär-kommandos sie vorgenommen, und an den wichtigsten Punktenhatte man versucht, die kurfürstlichen Ämter von der Verwaltungder Landschaft zu separieren oder ihnen wenigstens durch be-sondere Äinterkommissare eine stärkere Interessenvertretung zugeben. Der ständische Partikularismus war freilich noch viel zustark, um diesen eilig und stets nur unter dem ausdrücklichenAnspruch der außerordentlichen Notwendigkeit geschaffenen Formender Zentralverwaltung schon dauernden Bestand zu sichern, undder nach dem Frieden mit aller Heftigkeit aufflammende Wider-stand der Stände, an dessen Bekämpfung Plateu wieder eifrigenAnteil nahm', bewies deutlich, daß sich die größeren Territorienwie Preußen und Cleve für den Einheitsstaat noch keineswegs reiffühlten. Um so mehr zeigte sich jetzt der Vorteil, daß in demalten Stammland Brandenburg der ständische Widerstand schonvorher gebrochen war, daß dort fußend das Generalkommissariat

1 Vgl. seine Teilnahme an den clevisch-märkischen Landtagen im .Jan. undSept. 1661. Urk. u. Akt. V, 969 u. 979.