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2 (1915) Die Zentralverwaltung des Heeres und der Steuern
Entstehung
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50 I- Kap., 1. Abschn. Die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde.

galt es, eine Besetzung der Residenzstädte abzuwehren, welchebei ihrem noch etwas bewahrten Wohlstand die verbündeten undfeindlichen Scharen, denen es an Proviant mangelte, an sichlockten; denn wenn schon die Aufnahme der verbündeten öster-reichischen Infanterie, die Gallas 1039 zum Schutze gegen dieSchweden anbot, die größten Bedenken erregte und der GeheimeRat Fritze zum großen Ärger Schwarzenbergs diese Frage nichtohne Anhörung der Landstände entscheiden wollte, so schien ihreEinnahme durch den Feind dem Kriegsrat Fromhold „die Ver-nichtung des ganzen Staates" zu bedeuten l . Schon seit demOktober 1636 hatte Georg Wilhelm den Plan gefaßt, die Residenz-städte zu befestigen, und Schwarzenberg hatte dieses Verlangeneifrig aufgenommen, indem er dabei unter anderem auch die Er-haltung des Kammergerichts, das hieß zugleich auch des Kriegs-rates , eifrig betonte. Die Städte selbst widersetzten sich demaufs heftigste, und besonders als 1639 der Beschluß bekannt wurde,die Vorstädte zur besseren Abwehr des anrückenden Feindes zudemolieren, brach darüber ein offener Konflikt zwischen der Bürger-schaft und der Regierung aus. Der Kriegsrat hatte auch dieseAngelegenheit zu vertreten; er eröffnete dem Magistrat den kur-fürstlichen Befehl vom 13. Juli 1639, wonach die zum Abbruchbestimmten Häuser taxiert werden sollten, er begründete die harteMaßregel mit dem Nutzen des ganzen Landes und leitete darausauch den Grundsatz ab, daß der Schaden nicht von den Be-troffenen, sondern von allen Bürgern und nach den besonderenUmständen auch vom ganzen Lande getragen werden müsse. Aberdie Bürgerschaft erreichte damals wenigstens noch den Aufschubder Maßregel, bis der Feind wirklich heranrückte; als dies dannim Februar 1640 geschah, wurde die Demolierung der Vorstädtewirklich vollzogen, aber Schwarzenberg und dem Kriegsrat späterzum heftigsten Vorwurf gemacht 2 . Auch die Besoldung und

Forsch. XVII) veröffentlichten Protokoll über die Kriegskosten und Kontribu-tionen in Überbarnim, das Hermann Langen 1685 dem Kurfürsten und „denKriegsräten zu billigmäßiger Kenntnis" einreichte.

1 Votum der Geheimen, Kammergeriehts- und Kriegsräte, Colin, 9. Dez. 1638.Geh. St. B. 21, 136 k.

2 Iloltze, Gesch. des Kammergerichts II, 161—163. — Dieser Vorwurfmochte berechtigt sein, doch darf man nicht vergessen, daß er von absolut