46 I- Kap., 1. Abschn. Die Entstehung und Ausbildung der Zentralbehörde.
verbündeten und fremden Truppenführern, die Erhaltung derFestungen und der Schutz der Untertanen zur Aufgabe gemacht.Er hat sich dieser Aufgaben in den zwölf Jahren seines Be-stehens mit mehr oder weniger großem Geschick entledigt. Wirerwähnten schon die Ausarbeitung der Avokatorialmandate durchihn, welche den Schweden in der Tat die brandenburgischen Kräftezum großen Teil entzog und das Land für die kurfürstlichenWerbungen fruchtbarer machte. Sonst beschränkte sich die Sorgefür die Aufstellung des Heeres gemäß der damaligen Heeres-verfassung auf die Verhandlungen mit alten und neuen Obersten,Abschließung der Kapitulationen, Festsetzung der Werbeplätzeund Vornahme der Musterungen. Auch darin waren die Kriegsrätefreilich durch persönliche Maßnahmen des Landesherrn beschränkt,der zuweilen mit den Obersten selbst verhandelte und mit ihnendie Bedingungen zur Übernahme einer Truppe festsetzte l . Aberweder Georg Wilhelm noch Schwarzenberg als das eigentlicheHaupt des Kriegsrates haben in diesem Punkte eine glücklicheHand gezeigt, und das Versagen der kurfürstlichen Kriegsmachtunter dem ersten brandenburgischen General, dem von Klitzing,ist eines der unrühmlichsten Blätter jener Epoche. Das Ver-hältnis des Kriegsrates zu der Heeresleitung war denn auch be-sonders seit 1637 das denkbar schlechteste und bestand von Seitender Obersten in fortwährenden Beschuldigungen wegen mangeln-der Soldzahlung, schlechter Verpflegung, ja schwerer öffentlichenSchmähungen 2 , von seiten des Kriegsrates in der Zurückweisungdieser Injurien, Ermahnungen, die Soldaten regelmäßiger zu löhnenund besser zu unterhalten, in der Reduktion überflüssiger undkostspieliger Stäbe, denen keine Regimenter und Kompagnien ent-sprachen und in der Untersuchung schlimmerer betrügerischer
1 So sagt Hlumenthal in seinem Bericht über die großen Werbungen von1636/37: „Zudem ist er (Rochow) zu der Zeit bei S. Ch. D. in mehrerm Creditund Ansehen als einer von S. Ch. D. Kriegsräten gestanden und hat den mehrernTeil (seiner Forderungen) selbst bei S. Ch. D. erlanget." I'rot. und Rel. I,348-349.
2 Schwarzenberg fügt seiner Relation von Spandau, 22. Okt. 1638 eine Sup-plikation der Kriegsräte bei, in der sie schwere Klage gegen General Klitzingführen wegen einiger gegen sie ausgestoßenen Injurien. Er hat die Sache andas Kammergericht verwiesen. — Das heißt, die Kriegs- bzw. Kammergerichts-räte wurden Richter in eigener Sache!