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Vor z6i
auch für den uneigentlichen Ge-brauch beyder Wörter. EinePflichtwidrige Handlung nenntman eine Pflichtverletzung,aber nicht eine Pflichtverseh»rung, weil man hier bloß aufdie Form, nämlich auf die Über-einstimmung und Nichtüberein-stimmung mit den Pflichtgesetzen,stehet.
Vorwand. Ausflucht, st.Die Ausführung erdichteter oderunzureichender Gründe, wodurchman etwas von sich abzulebnensucht. A. >) Wer einen Vor-wand gebraucht, der ist sich alle-mal bewußt, daß die Gründe,die er anführt, erdichtet oderunzureichend sind. Wer eineAusflucht gebraucht, der kannsie auch (aus Irrtbum) für wahrund zureichend halten. Denn beyeinem Vorwand« wird etwasabsichtlich so gewendet, daßes vor die Stiche gebracht wird,um die wahre Ansicht derselben zuverhindern. Durch eine Aus-flucht suchen wir nur aus einerVerlegenheit zu entfliehen,und können die Mittel, die wirdazu anwenden, für vollkommenzulässig halten. Viele Schrift-steller < die man durch gegründeteEiuwürfe in Verlegenheit gesetzthatte, haben die Ausfluchtgebraucht, man habe sie nichtverstanden, um, das Geständnißdes Irrthums von sich abzuleh-nen, und sind dabey ohne Zweifelbisweilen überredet gewesen, daßihr Vergeben gegründet sey. Weraber aus bloßer Liebe zur Bequem-lichkeit um die Entlassung vonseinem Amte nachsucht, und da-bey den Vorwand gebraucht,
daß ihm seine Gesundheit nichtlänger erlaube, das Amt zu ver-walten, der ist sich sehr wohl be-wußt, daß sein Vergeben erdich-tet sey. r) Eine Ausfluchtgebrauchen wir gegen einen An-griff, dieser mag in einem Vor-würfe, oder in einer Anklage,oder in einem Einwurfe gegenunsere Meynungen, oder auchdarin bestehen, daß man etwasvon uns verlangt, was uns un-angenehm ist. Denn wir flie-hen das, wovon wir angegriffenzu werden fürchten. Hingegeneinen Vorwand können wirauch gebrauchen, wenn unsniemand angreift, sondern wirvielmehr selbst etwas thun unddabey unsere wahre Absicht, un-fern wahren Bcwegungsgrund u.s. f. verbergen wollen, wie indem vorigen Bcyspiele (Nr. i).—Von Entschuldigung undAusrede unterscheidet sichVorwand eben so wie Aus-flucht. (S. Ausrede rc.)
warnen. Ab rarhen. ü- Je-manden durch Vorstellungen znbestimmen suchen, daß er etwasnicht thue. V Wer jemandenvor etwas warnt, der giebt ihmzu erkennen, daß Gefahr dabeysey. Wer ihn von etwas ab-rath, der kann es auch darumthun, weil er die Ausführungdesselben für physisch oder mora-lisch unmöglich, oder für schädlich,oder wenigstens für weniger vor-theilhaft hält, als das Gegeutheil.(S- auch Abmabneu.)
Widersacher. Gegner. Feind-ü. Mer einem Andern entgegen ist.V- Ein Gegner ist jeder, dereinem Andern entgegen ist,wen»