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Handbuch der deutschen Synonymik : bearbeitet nach dem größeren Werke des Herrn Professor Johann August Eberhard
Entstehung
Seite
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Begriff desGewinnes zum Grunde.Denn es kömmt wahrscheinlich hervon dem niederdeutschen Baten,nützen» wozu auch Beet ge-hört, welches beym Kartenspieldas Ä Id bedeutet, das der Ver-lierende zum Vortheil der Andernzusetzen muß. Daber sagt manauch z. B- von einem ergiebig-»Bergwerke, daß es gute Aus-beute gebe.

Ranch. Schmauch. Qualm,ü. T-ockner Dampf, der durchdas Verbrennen eines Körversentsteh?. B. Wie sich RauOund Hualm unterscheiden, istschon angezeigt. (S- Ausdün-stung re.) Beyde aber unterschei-den sich dadurch von Schma n ch,daß dieser nur aus Körpern ent-steht, die ohne Flamme verbrew«en. Frisches fcuchies Holz glimmtund schmaucht.

Real. wahr, ü Prädicate,wodurch einem Dinge ein Seynbeygelezt wird- V. Ei» solchesDing kann auf doppelte Art be-trachtet werden: i) in sofern esein in der Tbat baseyeiides Etwasist » 2) in s-sern cs nicht bloß da zuseyn scheint. Im ersten Fallenennt man cs etwas Reales, imandern etwas Wahres. Diecin-achen Substanzen, die denErscheinungen in her Körperweltzum Grunde liegen, sind d-e wah-ren Dinge, in sofern sie nichtbloß gn sich selbst zu cristirenscheinen, wie die Erscheinungen;und sie sind das Reale («'?»'«in sofern sie etwas an sich selbstDaseyendcs sind.

Rech rserrigung. En cschuldi-gling. Schutz re de. u. DaS,wodurch jemand seine Unschuld

zu beweisen sucht. D. Wenn erLarthnt, daß er das, besten manihn beschuldigt, oder in Verdachthat, nicht gcihan habe, oder, daßes nicht unrecht sey; so hat er sichgerechtfertigt. Wenn er abernicht laugnet, daß er es gctdanhabe, und daß es unrecht sey,sondcrn nur G ünde auführt, sei-ne Schuld zu vermindern, z. V.Übereilung, Leideuschast, Unwis-senheit u. d. gl. < so ist das Ent-schuldigung. Einen unglück-lichen Selbstmörder kan» manbisweilen entschuldigen, nie-mals aber rechtfertigen.Eine Schutzrede kann beydeSenthalte», sowohl eine Rechtfer-tigung, als eine Entschu lbi-gung. Sie setzt aber immer eureAnklage voraus-, gegen die sie denAngeklagten schütze» soll.

Rechtfertigung. verrhci-d i g u n g. S ch u tz r e d e.Schutz schrifk. Verantwor-tung ü. Das, wodurch man eine»Angriff ahzuwehrcn oder zu ent-kräften juckt. V. Wie sich ein«Schutzrede, die, sofern sie ge-schrieben ist,Schutzschristheißt,von Rechtfertigung unter-scheide ist im vor. Art. angezeigt.V e r t h «idi g u ng unterscheidetsich i) dadurch, daß cs auch einetbatliche Abwehrung eines ?bäk-lichcn Angriffs bedeuten kann.So wird eine Festung durch dieBesatzung vertheidigt. 2) EineVerth eidigung durch- Werteist nicht immer gegen Beschuldi-gungen gerichtet, wie dir Recht-fertigung und Schutzrede,sondern sie kann auch die Absichthaben, Einwürfe gegen blrßeMtyiiungen zu widerlege». S»