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Handbuch der deutschen Synonymik : bearbeitet nach dem größeren Werke des Herrn Professor Johann August Eberhard
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Lage. Stand. Zustand. L. machen. Der gemeine Mann,

Die zufällige», veränderliche»Bestimmungen, die einem Dingezukommeu. V- Zustand be-zeichnet diesen Begriff allgemein.Stand wild von weniger ver-änderlichen und vergänglichen Ju-st a n d e » gebraucht. Es gibt inder bürgerlichen Gesellschaft hö-here und niedrigere Stände,und die meisten Menschen bleibenin dem Stande, worin sie ein-mal sind, obgleich ihre Zustan-de, z. V. ikre Gemülhs zu stän-de, sehr häufig wechsln. WennStand anstatt guter Standgesagt wird, so ist das eine Sv-vecdoche. z.B. das Haus ist nochim Stande. Lage deutetauf die V rhällmsse, worin sichein Ding befindet, und das, wasdavon abhangt. Man bestimmtz- B> die Lage von Potsdam,wenn man anqrbt, in welcherEntfernung und an welcher Seitevon Berlin es liege. Ei» Meirichist in einer glücklichen Lage,wenn seine häuslichen und bürger-lichen Verhältnisse gut und ange-nehm find.

Land. Sraar. ü. Ei» Theildes Erdbodens, der von Menschenbewohnt ist die eine bürgerlicheGesellschaft ausmache». V Landbezeichnet denselben von Seitendes Bodens und seiner Grenzen;Staat von Seiten der politi-schen Verbindung seiner Einwoh-ner- Man sagt Ruß land und:der Russische Staat. Der ersteAusdruck aber weiset mebr aufden Theil von der Oberfläche derErde, den die Russen bewohnen,d r andre mehr auf die bürgerli-che Gesellschaft hin, die sie aus-

der sich das moralische Wesen ei-ner bürgerliche» Gesellschaft nichtdeutlich denkt, nennt noch minierden Staat, dessen Mitgliederist, sein Land, den Regentendesselben seinen Landesherr».oder Landes vatcr. Die Altenbezeichnet,:» die höchste Staats-gewalt durch Landes Hoheit, unddieser Ausdruck ist in der staats-rechtlichen Sprache noch ge-bräuchlich.

andcekind. Eingeborner.Einheimischer, u. So hei-ßen diejenigen, die in einem ge-wissen Lande ihren gewöhnlichenWohnsitz haben. V. Zum Be-griffe eines Einheimischen ge-hört weiter nichts. Denn dasWort istans Ein, in, und beiinzusammengesetzt, und bezeichnetalso den, der ru dem Laute seineHeimath bat. En Einge-bvruer aber muß in dem Lande,d.ssen Eingc borner er semrsoll, geboren sepn, wie allsterZusammensetzung des Wortes er-hellet. E,n Ausländer kan» da-her in einem Lande nie ein Ein-geb orn er werden, wenn erauch noch so lauge Einheimischdarin ist. Ein Landeski ndei» Eingebonicr, sofern er dieRechte und Pflichte» eines Unter«thaneu des Staates hat. Landhar in Landeski» d die Bedeu-tung, worin cs mit Staatsinnverwandt ist. (S. Land.Staat.) Wen» sich Fremde i»einem Lande bloß eine Zeitlangaufhalte»; so sind die Kinder, dieilincii unterdessen geboren werden,zwar. Lingeb 0 rne in diesemLande-