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Handbuch der deutschen Synonymik : bearbeitet nach dem größeren Werke des Herrn Professor Johann August Eberhard
Entstehung
Seite
222
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wirkliche Gegenstände, und glaubt,sie dnrch seine Sinne, wahrzuneh,men. Dabcy ist cs möglich, daßer über solche Dinge, die nicht indem Kreise der in seiner Phanta«sie herrschende» Idee liegen, rich-tig und sogar tiefsinnig denkenkan»; wie z. B. der berühmt«kasc-il, der beständig einen vffc-nen Abgrund neben sich z» sehenglaubke, und dabev ein großerMathematiker blieb. Allein dieVerrück n »g kann auch ganz«liche Verwirrung und Uuterdrü«ckung des Verstandes, also Wal) n-sinn und Wahnwitz zu Fol«ge» haben. Nämlich Wahnbereutet ursprünglich einen ganz»ließen Mangel (s. Aberwitzig«Wahnwitz,g), und daher Wahn«sin» und Wahnwitz, dengänzliche» Mangel des Verstau«Lesgedrauchs. Allein, da Wahnin der Folge auch die Bedeutungdes Falscheu und Ungegr »ri-tz et en bekommen hat, wie ausWähne», fälschlich glauben, er«Helle!; so bedeutet, nun Wahn-sinn und Wahnwitz auch ei«nen hddern Grad von Verrü-ckung. Der Wahnwitzi-ge unterscheidet' sich von demWahnsinnigen dadurch, daßer immer Ihatig, gesellig und ge-sprächig >st; der Wahnsinni«g e dagegen unthätig, still, stummund bewegungslos scyn kann.Der Wahnsinnige steht oftwie eine Bildsäule den ganzenTag auf einer Stelle, iudeß derWahnwitzige sich umher treibt,seine verworrenen Reden an jeder-mann richtet, und sie auch wohldann noch fortsetzt, wenn niemanddg ist, der ihm znhbrt

Irrehum. Irrung. Verse,den. u. Ei» falsches, aberstirwahr gehaltenes Urtbeil. V Ir-rung bezeichnet bloß die Hand-lung des unrichtige» Urtheileni;Jrrtbiim aber auch . ie umich-tigeu Vorstellungen, die dadurchfür wahr gehalten werden Wen»ein Buch viele Irrtbümer ent-hält, so kan» cs bcp einem umvorsichtige» Leser viele Irrun-gen veranlassen Versehe»bedeutet zunächst ein unrichtigesSehen; sodann aber auch über-haupt ein falsches anschauendcsUrtheil, das für wahr gekaltrnwird; ingleichc» auch die feblrr-hafte Handlung die daraus ent-steht. Wen» ein Kranker die un-rechte Arzncy für die rechte hältund sie eiiinimmt; so wird beysctein Versehen genannt, sowohldas Urtbeil: daß die unrechteAz-ney die rechte se», als auch dieHandlung, daß er die Unrechteeiiinimmt. Versehe» entsprin-ge» aus Mangel a» Aufmerksam-keit, Irrungen veranlassenhäufig Widersprüche und Etrci-tlgkeiten. Daher wird das WortIrrung auch gcbraücht, ciiicnStreit uut-r Personen zu bezeich-nen. Man mildert dadurch raSVerhaßte, indem man zu erken-nen giebt, daß dieser Streit nichtaus Haß Feindschaft u.s.f., son-dern »Nr aus unrichtigen Urtei-len entspringe, die nicht nothwemdig das freundschaftliche Verhält-nis« aufheben.

Irrrhum Vorurtheil ü.Ein Urtheil das ohne hinlänglicheGründe für wahr gehalten wird.V- Vor'urt steil druckt diese»Begriff ohne Nebenbegriff auS.

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