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her von Halbe, welche« nochjetzt im Niederdeutschen eine Seitebedeutet. Innerhalb meine«Gartens kann ich pflanzen undsäen, was ich will.— Dasjenige,wovon eia Ding eingeschlosienoder umgeben ist, bat allemalzwev Seiten. Die eine ist nachaussen, die andere nach innengekehrt. Diese letztere heißt dasInwendige. Die inwendigeSeite einer Mauer, die einenGarten umgicbt, ist diejenige,die dem Garten zugckehrt ist. —Dasjenige Innere eines Din-ges , das in ihm wirksam «ft, oderdurch seine Kräfte gewirkt wird,heißt das Innerliche. (S-daspuffere rc.) Ei» innerer Kriegist jeder, der zwischen den Bür-gern eines Staats geführt wird,wenn auch ein fremder Einflußihn bewirkt. Wenn er aber seinenGrund hat in den Beleidigungenund dem gegenseitigen Haffe derspartbcyen selbst, so ist er ein in-nerlicher Krieg.
Innung. Gewerk. Hand-werk. Gilde. Zunfr. u.Cvrporationen, deren Glieder ei-nerlcy städtisches Gewerbe habeg,und wozu derjenige gehören muß«der das Recht haben soll, diesesGewerbe zu treiben. V. In-nung ist das allgemeinste von die-sen Wörtern. Denn es ist nichtsanders, alsEinung, Vereini-gung. Eine Innung, derenGewerbe in der Hervorbringung ge-wisser Werke besteht, heißt ein Ge-ro e r k. Die Schmiede haben eineInnung» und ein Gewerk;die Krämer nur eine Innung.— Von Gewerk unterscheidetfschHandwerk dadurch, daß es
nicht sowohl, wie jenes» die Ge-sellschaft der zu einer Jnnuug ge-hörigen Meister, als vielmehr dieKunst oder Profession, die sietreiben, bezeichnet. Man sagtdaher: ein Handwerk lernen,aber nicht: ein Gewerk ler-nen. — Gilden (von gelreri)beißen ursprünglich solche In-nungen, welche liegende Grün-de, oder darauf ruhende Abgabenbesaßen. Daher ließen, sich oftauch solche Personen in Gildenaufnehmen, die nickt eigentlichzu der Innung gehörten, uman ihren Wohlthaten Theil zunehmen. Jetzt werte» in vielenStädten auch solche InnungenGilden g nannt, die keine lie-gende Gründe oder darauf ruhendeAbgaben besitzen. — Zünfteheißen die Innungen in sofern,als sie als Abtkeilungcn der Bür-gerschaft betrachtet werden. Da-her ist dieser Ausdruck vorzüglichin den freyen Reichsstädten ge-bräuchlich. - Denn, wen» dieBürger über öffentliche Angele-genheiten berathschlag-n sollen,muffen sie in kleinere Corporatio-ncn abgetheilt werden, und dazuhat man die vorhandenen In-nungen am bequemsten gefun-den. Es kann aber auch Zünftegeben, die keine Innungensind, wie z-B. inLürch die Eon-stablerzunft,
Inschrift. Epigramm.Sinngedicht. v-EinGedicht,waS zwey Hauptgedanken enthält,wovon der eine eine Erwartungerregt, und der andere einen Auf-schluß darüber giebt, sey eS, daßer die erregte Erwartung befrie-digt, oder sie auf eine angenehme
Art