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Oberhauptes einer regierendenFamilie ein Schloß oder eineBurg, weil die Oberhäupterder regierenden Familien, wegender vielen Befehdungen, genö,thiqt waren, ihre Wohnsitze zu be-festigen Daher bedeutet Schloßhauptsächlich den Pallast des Re-genten eines Staats. Das kö-»ialiche Schloß sagt man.
Haus. Gesellschaft. Fami-lie. ri. Ei» Inbegriff von Per-sonen, welche durch Verwandt-schaft mit einander verbundensind. V. Zu der Familie ei-nes Mannes gehören nur seinenächsten Verwandte, also, a»sserseiner Ehegattin die Kinder undGeschwister. Mehrere Fami-lie» machen ein Haus undmehrere Häuser eine Gesell-schaft aus, so Laß das letzteWort auch die entferntsten Ver-wandle» mit unter sich begreift.Daher werden alle Menschen zu-sammen die menschliche Gesell-schaft genannt, weil man sichvorstcllt, daß sie alle von einemgemeinschaftlichen StammvaterHerkommen. Hier kann wederHaus noch Familie gebrauchtwerden. Wenn aber jemandaus einem adlichcn Hause ab-stammt, so kann man »och fra-gen: zu welcher Familie diesesHauses er gehöre?
Hnuegeräth. Möbeln. U.Bewegliche Sachen in einem Han-se, die zum Gebrauche im Haus-wesen bestimmt sind. V. AlleSachen dieser Art gehören zu demHausgeräthe. (S. Geschirr.Geräth.) Zu den Möbeln rech-net man nur diejenige», die zurVerschönerung, zum Vergnügen
oder zur größer» Bequemlichkeitin den Wohnzimmern dienen. EinSopha gehört zu den Möbeln;eine Feuerzange in der Küche zudem HauSgeräth, aber nichtzu den Möbeln. — Eigentlichwürden Möbeln alle beweglicheSachen seyn. Jene eingeschränk-tere Bedeutung ist aus dcm Fran-zösischen zu u»S gekommen,.auehallung, wirthschaft.u Die Geschäfte, die zur Besor,gung des Hauswesens gehören.V. Haushaltung begreiftdiese Geschäfte alle ohne AuSuah,me; also nicht bloß die gehörigeBehandlung der Sachen, welchezur Lrhalrung und Vermehrungdes Ligenthums dienen, sondernauch die Regierung der Personen,die dabei) gebraucht werden.Wirthschaft gehet nur aufdas erstere. Wer die Land,wirthschaft versteht, der ver,steht die Kunst, Ackerbau undViehzucht so zu betreiben, daß erdadurch so viel erwirbt, als csmöglich ist. Zu einer gutenHaushaltung gehört ausser,dem noch, daß er die Arbeitergeschickt wähle, eine angemesseneAufsicht über das Gesinde führe,einen jeden zum Fleiß und zurOrdnung anzuhalle» verstehe u-s. f.
Haushälterisch. wirth,sch a scli ch. R a r h sa m Spar,sam. ü. Wer Verschwendungvermeidet. V. Sparsam be,zeichnet bloß diesen Begriff.Rathsam hat noch den Neb.n-begriff, daß der Rath sa menichts unnöthig weggiebt, umeinen hinlänglichen Vorrath zubehalten. Er halt leine Sachenzu Rathe. — Wirthschaft,Nr lich