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Handbuch der deutschen Synonymik : bearbeitet nach dem größeren Werke des Herrn Professor Johann August Eberhard
Entstehung
Seite
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Anc

Anst k

-ern nicht mehr, als ihm zu-kömmt (mit Recht beschickenist). Ei» bescheidner Kauf-mann fordert nichr zu viel für sei-ne Waare». Die Ehrbarkeitschließt die Anständigkeit undS i t ts a m k eit i» sich, »ud istdie Einrichtung unscrs Betragens,yhue die wir uns keine Achtungund Edre erwerben können.

An stechen. Anzapfen, u.Einen auf eine empfindliche undbeleidigende Art tadeln. V. An-stechen bezeichnet zugleich denNebenbegriff des Schmerzendenund Verdeckten, weil ein Stichschmerzt, und leichter unbemerkthergebracht werden kann. DaherStich elreden- Anzapfen(von Zupfen) deutet mehr aufden Nzntbwillen, womit man je-manden aus eine anzügliche Arttadelt.

§lnstecken. A n z ü n h e n. ü-Etwas in den Zustand des Bren-nens bringen. V. Anzündenhat den Nebenbegrisf, daß derZunder zum Brennen schon i» demKörper liege, Len man anzün-det; Ansieckcn: daß das Feuervon außen in denselben aebrachtwerde. Man kann Holz durchReiben a »zünden, aber nichta » stecke». Eben so in der un-eigentlichen Bedeutung. Ein Ge-sunder wird durch einen Krankenwohl angesteckr, aber nicht'<i n g r z ü n d e t.

Ansteheir. Sich Bedenke».Sich Besinnen, u. ErneuEntschluß noch aufschiedcn. D.An stehen deutet auf das bloßeZögern mit demEntschlusst. Wersich besinnt, der schiebt denEntschluß auch auf, um seine

Sinne zu sammeln, die gehörigeAufmerksamkeit auf die Sache zuwende», und nicht unbesou-nen zu handeln. Wer sich be-denkt, der zöoj't mit dem Ent-schlüsse, weil er über die Gründedafür und dawider nachdeukt.

Anstifter. Stifter. Urhe-ber. ü. Wer durch eine freieHandlung bewirkt, daß etwa-zur Wirklichkeit gelangt. V-Ur-heber wird in allen Fällen gesagt.Stifter in sofern, als sich derUrheber, besonder- einer fort-dauernden Sache, dadurch merk-würdig macht, oder verewigt-(S. Anlegen) Anstifter wird ^von dem gesagt, der etwas Bö-ses stiftet, besonders wenn er cSnicht selbst ansführt» sondern nurandere dazu verkeilet.

Anstößig. Ärgerlich. ü.Was zum Bösen veranlassen kann.

Ä). Ärgerlich deutet darauf, daßdergleichen etwas Arges seyzAnstößig aber darauf, daß esein widriges Gefühl verursache(wie ein Körper, an den wiruns stoßen). Unsittliche Re-den können für unmündige Kin-der ärgerlich fern, weil siedieselben zum Bösen gewöhnenkönnen. Aber anstößig sindsic ihnen nicht, weil sie Las Un-sittliche darin nicht fühlen,lnlheil. T h e i l. si- Wa-nnt andern ein Ganzes ausmacht.

V- Theil bezeichnet Liesen Be-griff ohne weiter» Nebenbegriff.Sofern aber jemand auf einengewissen Thcil ein Recht bat,heißt dieser ein Antheil. Dervierte Th eil dieser Erbschaft istmein Antheil.

A»k-