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Durch den Königsmord hatte Jakob von Wart an seinem Ansehen und seinem Ein-flüsse keine schwere Einbusse erlitten, und es scheint, dass man wirklich damals schon, wieJohannes von Winterthur berichtet, der Ansicht war, es sei ihm schweres Unrecht zugefügtworden. Ein Beleg hiefür ist, dass er in nicht gar langer Zeit nach dem Verbrechen seinesBruders zu einer wichtigen Mission berufen wurde. Der alte Streit zwischen dem KlosterEinsiedeln und dem Lande Schwyz war seit langen Jahren wieder ausgebrochen. Raub,Plünderung, Brandschatzung, Todschlag waren an der Tagesordnung. Zürich, mit beidenstreitenden Parteien befreundet, suchte zu vermitteln, und es wurde die Vereinbarung ge-troffen, die Hadernden sollten ihre Klagen und Beschwerden einem Schiedsgerichte vorlegen.Das Kloster Einsiedeln wählte als Schiedleute die Ritter Jakob von Wart und den JüngernRudolf Mülner von Zürich. Das Abkommen wurde am 14. März 1311 im Predigerkloster inZürich ausgefertigt und besiegelt; aber Schwyz fügte sich dem Spruche nicht, weshalb sichder Handel in die Länge zog und erst am 24. April 1313 zum Abschluss gelangte. 1 ) Vielleichtals Belohnung für seine Bemühungen erhielt Jakob von Wart gemeinsam mit dem EdlenHeinrich von Freienstein vom Abte Johannes von Einsiedeln einen Hof zu Hofstetten undeine Schupposse zu Oberhasle als Lehen (Pfäffikon, Schwyz, 15. Juni 1316 2 ).
Kaiser Heinrich VII., über die Unterstützung seiner Bestrebungen in Italien durch denHerzog Leopold von Ostreich äusserst froh, zeigte Habsburg neues Entgegenkommen. Umwieder in den Besitz seiner Rechte in den Waldstätten zu gelangen, bestimmte Leopold imLager zu Brescia den östreichischen Pfleger in Grüningen, den Grafen Friedrich von Toggen-burg, zum Obmann eines Gerichtes. Unter den fünf Schiedleuten befanden sich als die zweiersten abermals Jakob von Wart und Rudolf Mülner der jüngere (9. Juni 1314J 5 ) Es ist diesein neuer Beweis, dass um diese Zeit zwischen Jakob und Ostreich oder wenigstens mit denmassgebenden Personen eine Annäherung bestand. Ebenso sehr ist Tschudi im Rechte, wenner berichtet: „Jakob was ein wyser und wohlerfahrener Mann." 1 )
Eben dieser Eigenschaften wegen wurde Jakob von Wart häufig zum Abschluss vonRechtsgeschäften herbeigezogen. Als Lütold von Regensberg, der Sohn des verstorbenenUlrich, seiner Mutter in Zürich am 23. Oktober 1310 gelobte, die ihm von seinem Vaterhinterlassenen Mannlehen nicht zu verkaufen oder zu verpfänden, besiegelte Jakob von Wartals Vetter des Lütold die Urkunde. 5 ) Der Freie Lütold von Regensberg mit seinen SöhnenLütold und Walther schenkte den Spitalbrüdern in Bubikon den Kirchensatz zu Buchs ander Lägern; da derselbe ein Reichslehen war, sandte er durch den Grafen Friedrich vonToggenburg und die Freien Jakob von Wart und Heinrich von Freienstein dem deuschenReiche die Lehenschaft auf; denn nur solche, die selber Reichslehen hatten, konnten einesolche rechtliche Übergabe vornehmen (Zürich, 26. August 1314«). Jakob von Wart und derLeutpriester Heinrich von Möhlin waren Zeugen in der Burg Wädensweil, als Hugo vonWerdenberg, Comthur zu Bubikon, dem Kloster Tänikon einen Hof zu Hungenwile verkaufte1318. 7 )
Betreffend das Eigentumsrecht der Hinterlassenschaft der Königsmörder gab es häufigAnstände, zu deren Regelung Jakob von Wart als Verwandter herbeigezogen wurde. Klaravon Tengen, in Eglisau wohnend, die Gemahlin des in Basel verborgen lebenden Rudolf vonBahn, machte Ansprüche auf Balm'sche Güter und hatte ihre bezüglichen Rechte ihrem BruderKonrad von Tengen abgetreten. Da auch Andere die genannten Besitzungen ansprachen,
») Gfrd. 43, 362 ff. s ) Mitteilg. von Herrn Staatsarcb. Dr. Herzog, Aaraii. 8 ) Kopp, IV, 2, S. 28, An-
merk. 6. '; I. Buch, 4, S. 245. 5 ) Anz. 1863, S. 00. ,; ) Kopp, TV, 1, S. 277. ') Reg. d. Klost. Tänikon, 2. Bd. Nr. 32.