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Gülich- und Bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Policey- und Reformations-Ordnung Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Herzogen zu Gülich, Cleve und Berg, Grafen zu der Marck und Ravensperg, Herrn zu Ravenstein, etc. : Neben anderen Constitutionen, Edicten und Erklärungen etlicher Fälle, wie es derenthalben in beyden Fürstenthumen Gülich und Berg gehalten, geurtheilt und erkannt werden soll
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Register.LXVII. VonGerichtskoste, wie die texirtXIIV. Von welchen Personen und inund gemässig werden sollen. 46.was Sachen Versicherung genom-28.LXVIII. Wie, durch wen, und aus wasmen werden soll.Ursachen die Restitution, Ergän-XIV. Wie unzeitliche oder übermässigeForderung abgestelt werden soll. 29.tzung oder Verfrischung geschebenibid.möge.XIVI. Wie es mit den Unmündigen, unddenen die in Gewalt ihrer Vormün-Lxix. Von Testamenten.Lxx. Von Succession und Erbung ab-der stehen, auch den Sinnlosen soll30.gehalten werden.steigender Linien, ohne Testamentibid.XLVII. Eyd der Vormünder.oder Geschäft der Eltern.ibid.LXXI. Von Erbung und SuccessionXLVIII. von Curatoren.XIIx. Von Beweisungen ins gemein 34.geehligter Kinder durch nachfolgen-L. In Sachen sonicht wie Recht oderde Heyraht.54.durch versehentliche VermuthungenLXXII. Von Fällen und Ursachen darumbewiesen, niemand mit Eyden zu be-die Eltern ihre Kinder, und hinwide-laden.rum die Kinder ihre Eltern enterben35.mögen, so fern die wie Recht erwiesenL1. In was Fällen Beweisungen seiund wahr gemacht würden. ibid.auf läugnen und nein gestelt, zuge-lassen werdenLXXIII. Von Bestraffung der Söhne36.Lu. Wie die Zeugen vor der Befästi-und Töchter, die sich ohn ihrer Elternwillen und wissen verheyrathen. 55.gung des Kriegs-Rechtens zu ewi-LXXIV. Wie mancherley Kinder erbenger Gedächtnus geführt werden mö-gen.sollen.Liii. Wie Vidimus und TransumptenLxxv. Das die Einkindschaft zumachen,aus bracht werden sollen.zugelassen sey.LXXVI. Wie Beredung der Einkindt-Liv. Von Exceptionen und Auszügenibid.schaft soll aufgericht werden. ibid.Ly. Von Exceprionen und AuszügenLXXVII. Von Bastarden aus verdam-so die Kläger nicht abstellen, und erstter Geburt.59.lich wider den Gerichtszwang zu La-LXXVIII. Von den natürlichen Kinderntein genent exceptio incompetentisso ausserhalb der Ehe gebohren, undJudicis & declinatoria fori.doch von denen, so eheliche Leuth hät-39.ten seyn mögen.LVI. Auszug wider des Richters Per-ibid.son.40.Lxxix. Von Erbung der Bastord uLvii. Auszug wider den Kläger.verlassener Güter,ibid.LVIII. Auszug wider den Anwald. ibid.Lxxx. Von Erbung und Succession inLIX. Auszug so die Kriegs BefästigungAufsteigung der Linien, und erstlichund Gerichtlichen Process verhinde.wie Vatter und Mutter und a. d reren.Eltern ihre Kinder erben. ibid.Lx. Von der Præscription oder Verjäh-LXXXI. Wie die Eltern ihre verstorbeneKinder Erben, mit derselbigen ver-rung, und in was Fällen die kein stathat.storbener Brüder oder Schwesteribid.LXI. Auszug damit sich einer gegen seinKindern, oder derselben Kindern. 60.eigen Bekändtnus im Rechten behel-Lxxxij. Wie Vatter und Mutter undfen mag.andere Eltern ihre Kinder erben, so sieLXII. Auszug wider liegende Konde undsich in andere oder zweyte ehe bege-ben.briflichen Schein.LXIII. Auszug wider die Personen der | LXXXIII. Von Erbung und SuccessionGezeugen.auf die Seiten46.LXIV. Auszug wider da Sage undLXXXIV. Wie Geschwesterten von einerKundschaft der Gezeugen.Seithen Erben.ibidLxv. Auszug der Nichtigkeit ausge-Lxxxv. Von Succession der Enckelen,sprochener Urtheil.ibid.aus des H. Reichs Cammergerichts-LXVI. Auszug wider die Appellation,Ordnung im Jahr fünfzehnhundertwarum die nicht zulässig.zu Augspurg aufgericht.ibid.48.Lxxxvi.